DAZ aktuell

Boni-Verbote auch für die PKV

PKV-Verband zum VOASG

cm/mp | Der Verband der privaten Krankenversicherung kritisiert, dass privat Versicherten im VOASG-Entwurf kein direkter Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen eingeräumt und die Gleichpreisigkeit nur im GKV-Bereich wiederhergestellt werden soll.
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Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) befürchtet, dass die Versorgung von Menschen mit privater Krankenversicherung gefährdet werden würde, wenn die Bundesregierung im Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel lediglich für den Geltungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wiederherstellen will. Der Verband geht zwar davon aus, dass privat Versicherte kurzfristig von potenziellen Boni profitieren könnten. Doch langfristig wäre ein höheres Preisniveau zu erwarten, wenn die Arzneimittelpreisverordnung an dieser Stelle nicht greift. Dies erklärte der Verband in einer Stellungnahme vom 16. September 2020 zum Gesetzesentwurf des VOASG.

Zusätzlich kritisiert der Verband, dass der Gesetzgeber privat Versicherte im Entwurf nicht für die Inanspruchnahme von pharmazeutischen Dienstleistungen vorsieht, obwohl auch sie an der Budgetierung beteiligt sind. Um die geplanten Dienstleistungen zu finanzieren, soll der Festzuschlag für jedes abgegebene Arzneimittel um 20 Cent erhöht werden. |

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