Arzneimittel und Therapie

Der neue Impfkalender ist da

STIKO veröffentlicht aktualisierte Empfehlungen

Die Ständige Impfkommission hat in den vergangenen Monaten einige Impfempfehlungen überarbeitet. Jetzt wurde der neue Impfkalender veröffentlicht. Eine wichtige Änderung betrifft das vereinfachte Impfschema der Sechsfachimpfung für Säuglinge.
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Die STIKO hat im Epidemiologischen Bulletin 34/2020 ihre neuen Empfehlungen veröffentlicht. Die wohl wichtigste Änderung ist die Reduktion der Impfstoffdosen bei der Grundimmunisierung von Säuglingen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B (Sechsfachimpfung). Damit wurde der Impfplan vereinfacht. Seit 1994 wurde für die Sechsfachimpfung von Säuglingen ein 3+1-Impfschema empfohlen. Nun sollen Säuglinge die Sechsfachimpfung zukünftig nach dem 2+1-Schema erhalten, das Impf­dosen im Alter von zwei, vier und elf Monaten vorsieht. Die bisherige zweite Impfstoffdosis im Alter von drei Monaten entfällt. Dadurch wird ein Impftermin in den ersten vier Lebensmonaten eingespart. Nur Frühgeborene sollten aufgrund des noch nicht ausgereiften Immunsystems weiter nach dem 3+1-Schema geimpft werden (Impfungen im Alter von zwei, drei, vier und elf Monaten). Um einen sicheren Impfschutz zu erhalten, ist es bei dem neuen reduzierten Impfschema besonders wichtig, frühzeitig im Alter von acht Wochen mit der Impfserie der Grundimmunisierung zu beginnen und die folgenden Impfungen zu den empfohlenen Zeitpunkten im Alter von vier und elf Monaten durchzuführen. Für einen zuverlässigen Langzeitschutz ist es erforderlich, zwischen der zweiten und dritten Impfstoffdosis einen Abstand von mindestens sechs Monaten einzuhalten.

Erweiterte Zielgruppen für Pertussis- und MMR-Impfung

Das Ziel der Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft ist die Reduzierung von Erkrankungen bei Neugeborenen und jungen Säuglingen. Daher empfiehlt die STIKO eine Impfung mit einem Tetanus-Diphterie-Pertussis-(TDaP)-Kombinationsimpfstoff zu Beginn des dritten Trimenons. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung ins zweite Trimenon vorgezogen werden. Die Impfung soll unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Pertussis-Impfungen und in jeder Schwangerschaft erfolgen.

Eine weitere Änderung betrifft die ­Angleichung der beruflich indizierten Masern-Mumps-Röteln(MMR)- und Varizellen-Impfung. Zusätzlich zur Standardimpfung ist die zweimalige MMR-Impfung für nach 1970 geborene Personen in besonderen beruflichen Tätigkeitsbereichen indiziert. Darunter fallen Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen, bei der Pflege, in Gemeinschaftseinrichtungen, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern sowie Mitarbeiter in Fach-, Berufs- und Hochschulen. Bei der beruflichen Varizellen-Impfempfehlung gleicht die STIKO die Tätigkeitsbereiche für die Indikation zur zweimaligen Varizellen-Impfung von seronegativen Personen denen der beruflichen MMR-Impfempfehlung an.

Auch bei der Japanischen Enzephalitis hat sich etwas getan

Vor Reisen und Aufenthalten in Endemiegebieten empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen die Japanische Enzephalitis (JEV). Dies betrifft vornehmlich Reisen, Langzeitaufenthalte und wiederholte Kurzzeitaufenthalte in Südost-Asien sowie in weiten Teilen von Indien, Korea, Japan, China, West-Pazifik und Nordaustralien. Auch wer sich in der Nähe von Reisfeldern oder Gebieten, in denen Schweinezucht betrieben wird, aufhält, sollte sich impfen lassen. Neben der Reiseimpfung liegt zusätzlich eine Impfempfehlung für Angehörige bestimmter Berufsgruppen vor: So sollten sich Labormitarbeiter, die gezielt mit vermehrungsfähigen JEV-Wildstämmen arbeiten, ebenfalls gegen die Japanische Encephalitis impfen lassen. Die Grundimmunisierung bei Erwachsenen erfolgt mit zwei Impfdosen im Abstand von vier Wochen; bei einer Schnell­impfung im Abstand von einer Woche. Bei einer erneuten Exposition wird zu einer Auffrischimpfung zwölf bis 24 Monate nach der Grundimmunisierung geraten. Bei weiterhin bestehender Indikation erfolgt eine zweite Auffrischimpfung zehn Jahre nach der ersten Auffrischimpfung. Derzeit ist in Deutschland nur der inaktivierte Totimpfstoff Ixiaro® zugelassen. |

Literatur

Epidemiologisches Bulletin 34/2020, Informationen des Robert Koch-Instituts, www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/34_20.pdf?__blob=publicationFile, ­Abruf am 27. August 2020

Apothekerin Dr. Petra Jungmayr

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