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Zu „Impfen in der Apotheke aus Angestelltenperspektive“, DAZ 34

Hinweis zum Beitrag „Impfen in der Apotheke aus Angestelltenperspektive“ in DAZ 2020, Nr. 34, S. 77: § 12 Berufsordnung der Apothekerkammer Nordrhein ist auf Beschluss der Kammerversammlung inzwischen ergänzt worden, um heilkundliche Tätigkeiten im gesetzlich erlaubten Rahmen zu ermöglichen (in diesem Fall also von Modellvorhaben zur Grippeimpfung). Ähnliches ist auch in den anderen Kammerbezirken zu erwarten.

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