DAZ aktuell

Unkritische Einbußen

BMG zur MwSt.-Senkung

ks | Apotheken werden durch die temporäre Umsatzsteuersenkung finanziell belastet – doch das macht die Vergütung des Botendienstes mehr als wett. Diese Auffassung vertritt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.
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Die Linke hat Zweifel, ob die noch bis Ende des Jahres gesenkte Mehrwertsteuer im Gesundheitswesen bei Patienten und Verbrauchern ankommt. Und werden nicht möglicherweise Apotheken sogar besonders belastet? Die Abgeordnete Sylvia Gabelmann und ihre Fraktionskollegen hatten einige Fragen zu diesem Komplex an die Bundesregierung gestellt – nun liegt die Antwort vor. Sie zeigt: Dem BMG ist durchaus bewusst, dass die Apotheken finanzielle Einbußen haben. Diese ergeben sich daraus, dass der Kassenabschlag (brutto 1,77 Euro) bei einem gesenkten Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel dazu führt, dass Apotheken für jedes Rx-Arzneimittel vier Cent weniger bekommen. Doch Staatssekretärin Sabine Weiss schreibt in ihrer Antwort weiter: „Der mit der Umsatzsteuersenkung verbundenen geringen Belastung der Apotheken stehen erhebliche Mehreinnahmen über die mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung eingeführten Vergütung des Botendienstes in Höhe von 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Botendienst gegenüber.“ Änderungs­bedarf, etwa durch Anpassung des gesetzlich festgelegten Apothekenzuschlags, sieht das BMG daher nicht. |

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