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DAZ aktuell
Nicht in „jeder“ Lebenslage
Irreführende DocMorris-Werbung
Erneut ist die Apothekerkammer Nordrhein gegen den niederländischen Arzneimittelversender DocMorris vor Gericht gezogen. Diesmal hat sie zwei Werbeaussagen beanstandet, die sie für irreführend hält. Neben der eingangs bereits erwähnten, beanstandet die Kammer auch die Aussage „Schnell und bequem gesund werden und das von zu Hause aus“. Die Argumentation der Kammer: DocMorris versorge gerade nicht in „jeder“ Lebenslage: Nicht nachts und nicht am Wochenende – zudem nicht mit sämtlichen Arzneimitteln. Und: „Schnell“ sei ein Versandhandel angesichts der Postlaufzeiten auch nicht. Die Formulierung „von zu Hause aus gesund werden“ suggeriere überdies fälschlicherweise, der Patient müsse das Haus nicht verlassen, um die Arzneimittel zu bekommen. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sei nämlich noch ein Gang zum Briefkasten nötig, um das Rezept einzuschicken. Das Landgericht Stuttgart ist dieser Argumentation weitgehend gefolgt. DocMorris darf die Slogans künftig nicht mehr verwenden. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. DocMorris kann Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen. |
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