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DAZ aktuell
Arzneimittel-Transport bei Hitze
Phagro-Kurzfilm informiert
Seit der jüngsten Änderung des § 17 Apothekenbetriebsordnung ist beim Versand eines Arzneimittels sicherzustellen, dass „die für das Arzneimittel geltenden Temperaturanforderungen während des Transports bis zur Abgabe an den Empfänger eingehalten werden“. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) zweifelt allerdings daran, dass Versender diese Bedingung erfüllen können. Nun hat der Verband einen Kurzfilm erstellen lassen, der das Thema aufgreift. Seine Botschaft: Nur über den pharmazeutischen Großhandel, der nach den Vorgaben zur Guten Vertriebspraxis (Good Distribution Practice – GDP) für einen kühlen Transport in die Apotheken vor Ort sorgt, ist die Reise der Arzneimittel sicher.
Dagegen kann es mehrere Tage dauern, wenn ein bei einer Versandapotheke bestelltes Arzneimittel verschickt wird – ohne besonderen Schutz vor Hitze. Diese Botschaft hat der Phagro in ein kurzes Video gepackt (siehe auch den Hinweis im Beitrag „Hitzefrei“, S. 56). Der Film zeigt was passieren kann, wenn die GDP-Vorgaben nicht eingehalten werden: vom geschmolzenen Zäpfchen über ranzige Cremes bis hin zum wirkungslosen Medikament. |
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