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Klagen sollen erst mal ruhen
Umsatzsteuer auf Herstellerabschlag
Bereits im Dezember hat das Thema „Umsatzsteuer auf Herstellerabschlag“ für Wirbel gesorgt (DAZ 2019, Nr. 51, S. 12). Mehrere Krankenkassen hatten Apotheken aufgefordert, auf die Einrede der Verjährung zur Umsatzsteuer für 2015 zu verzichten. Die Schreiben der Krankenkassen unterschieden sich dabei in Details. Teilweise wurde angedroht, dass die Apotheke noch vor dem Jahreswechsel verklagt würde, wenn sie keine Verzichtserklärung abgebe. Die AOK Hessen hatte am 27. Dezember 2019 auf Anfrage von DAZ.online erklärt, dass tatsächlich Apotheken verklagt wurden. Bestätigungen standen bis Anfang dieser Woche jedoch aus. Am Montag berichtete jedoch der Apothekerverband Rheinland-Pfalz, dass Apothekern Klagen von den Sozialgerichten Koblenz, Mainz und Trier zugestellt worden seien. Außerdem erklärte der Hessische Apothekerverband, dass bis zum Montag vier Klagen der AOK Hessen gegen Apotheken bekannt geworden seien.
Allerdings hatten die Krankenkassen selbst angeregt, „das Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung der zugrunde liegenden steuerrechtlichen Frage ruhend zu stellen“. Der Bundesfinanzhof muss hier entscheiden – wann dies der Fall sein wird, ist derzeit noch offen. |
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