DAZ aktuell

TI-Anschluss ohne Konnektor kommt an

Guten-Tag-Apotheken schließen Rahmenvereinbarung mit Red Medical

ks | Bis Ende September müssen die Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Nachdem es in der Ärzteschaft beim Stammdatenabgleich zuletzt Probleme mit einzelnen Konnektoren gab, bringt sich derzeit das Unternehmen Red Medical vermehrt bei den Apotheken ins Spiel. Es bietet einen TI-Anschluss, bei dem der Konnektor nicht in der Apotheke steht, sondern im Rechenzentrum. Nun haben unter anderem die Guten-Tag-Apotheken eine Kooperation mit Red Medical bekannt gegeben.

Bereits in der vergangenen Woche hatte die Nordbadische Apothekengruppe (NoBAG), ein Zusammenschluss 14 aktiver Apotheken aus der Region Rhein-Neckar, den Abschluss eines Kooperationsvertrags mit Red Medical bekannt gegeben. „Wir möchten keine weitere Technik in unserer Apotheke stehen haben, deren Funktionalität von uns überwacht werden muss“, erklärte Frank Knecht von der Bahnhof-Apotheke in Eberbach den Schritt. Die Apotheker ließen sich überzeugen von den „bewährten Prozessen“ der Red Medical, die Web- und Rechen­zentrum-basierte Lösungen für das Gesundheitswesen entwickelt und vertreibt – zum Beispiel Arztsoftware und Systeme für die Videosprech­stunde. Der Serviceaufwand sei überschaubar, so Knecht, die einfache Anbindung aller Warenwirtschafts­anbieter sei ein weiterer Pluspunkt.

Diese Woche hat auch die Guten-Tag-Apotheken-Kooperation mit ihren über 480 angeschlossenen Partnerapotheken verkündet, eine Rahmenverein­barung mit Red Medical zum TI-Anschluss geschlossen zu haben. Damit ergänze man die Angebote der Warenwirtschaftsanbieter an die Partnerapotheken „um ein innovatives und alternatives Konzept“, sagte Frank Baer, Geschäftsführer der ELAC Elysée Apotheken Consulting GmbH. Zahlreiche ELAC-Partnerapotheker seien überzeugt von der Expertise der Red Medical in diesem Bereich und möchten ­daher die Lösung mit einem im Rechenzentrum gehosteten Konnektor für sich nutzen. „Wir entsprechen diesem Bedarf mit einer auf die Kooperation zugeschnittenen Rahmenvereinbarung“, so Baer. |

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