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DAZ aktuell
Apotheker zur Auskunft verpflichtet
Kontrollverfahren zur Fusion von AHD und Gehe
In dem neuen Gemeinschaftsunternehmen von Alliance Healthcare Deutschland (AHD) und Gehe Pharma Handel sollen AHD und eine weitere Tochtergesellschaft der Walgreens Boots Alliance Inc. 70 Prozent der Anteile halten und die McKesson Europe AG die verbleibenden 30 Prozent. Ein Mega-Deal dieser Größenordnung muss allerdings vor den Wettbewerbshütern der EU-Kommission bestehen, bevor er tatsächlich abgeschlossen werden kann.
Wie die Kommission mitteilt, wurde das Zusammenschlussvorhaben am vergangenen Freitag angemeldet. Damit ist offiziell die Fusionskontrolle der EU-Kommission gestartet. Noch am selben Tag bekamen einige Apotheken, die Kunden von AHD oder Gehe sind, per E-Mail ein „Auskunftsverlangen gemäß der Fusionskontrollverordnung“ zugesandt. Darin werden sie gebeten, binnen einer Wochenfrist einen Online-Fragebogen auszufüllen. Bei einigen Apotheken hat dies für Irritationen gesorgt. Doch tatsächlich gehört eine solche Nachfrage zum gewöhnlichen Procedere einer Fusionskontrolle. Die Behörde will sich ein Bild machen, wie Marktteilnehmer die angedachte Fusion bewerten – und berücksichtigt diese Meinungen auch in ihrer Entscheidung. Geregelt ist dieses Verfahren in Artikel 11 EG-Fusionskontrollverordnung. Beim „förmlichen Auskunftsverlangen“ nach dessen Absatz 2 dürfen keine unrichtigen oder irreführenden Angaben gemacht werden. |
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