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Absage an Exklusivverträge
CSU-Politiker Nüßlein will Rabattverträge reformieren
Bereits im vergangenen April hatte sich Nüßlein dafür ausgesprochen, das System der Arzneimittel-Rabattverträge anzupassen. Diese Forderung hat er unter dem Stichwort Corona erneut aufgegriffen. In einem persönlichen Positionspapier konstatiert Nüßlein, dass die Abhängigkeit von wenigen Produktionsstandorten, „wo wegen des Virus Bänder still gestanden haben und nun dadurch die internationalen Lieferketten erheblich gestört sind“, die medizinische Versorgung gefährdet. Für den Unions-Vize ist klar: Nötig sind spürbare Anreize, damit „wichtige Arzneimittel-Wirkstoffe wieder auch bei uns produziert werden“. Die derzeitige Rabattvertragspraxis ist aus seiner Sicht ein Hemmschuh. Denn: „Die aktuelle Praxis, einen Rabattvertrag für ein Arzneimittel ausschließlich mit einem Hersteller zu schließen, mündet in Lieferengpässe, wenn dieser Hersteller – aus welchem Grund auch immer – nicht liefern kann.“ Seine Lösung ist dabei dieselbe wie schon im April: Rabattverträge sollten mit mindestens zwei Herstellern, besser noch mit dreien geschlossen werden. Außerdem müsse in Zukunft mindestens ein Hersteller, der lückenlos eine europäische Lieferkette nachweisen kann, einen Zuschlag für einen Rabattvertrag erhalten. Welche „spürbaren Anreize“ hier gesetzt werden könnten, erklärt der CSU-Abgeordnete in seinem Papier allerdings nicht. Dafür stellt er klar: „Reine Kostenargumente lasse ich an dieser Stelle nicht gelten.“
Wenn Nüßlein mit seinen Forderungen Erfolg haben will, muss er nun zunächst seine Fraktionskollegen und später auch den Koalitionspartner von seinen Ideen überzeugen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich bislang erfolgreich gegen eine Einschränkung der Rabattverträge gesperrt. Nüßlein sieht offenbar dennoch gute Chancen, dass sein Papier nach der Sommerpause Fraktionsposition wird. So jedenfalls äußerte sich der CSU-Politiker gegenüber dem „Tagesspiegel Gesundheit und E-Health Background“. |
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