Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland
 

Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 3. Juli 2020 (BAnz AT 03.07.2020 V1) ist eine „Verordnung über von den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker abweichende Vorschriften bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 3. Juli 2020 abgedruckt.*
 

Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 3. Juli 2020 (BAnz AT 03.07.2020 B7) ist eine „Bekannt­machung Nr. 470 über die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 8. Mai 2020 abgedruckt.*
 

Festbeträge für Arzneimittel

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 30. Juni 2020 (BAnz AT 30.06.2020 B6) ist eine „Bekanntmachung von Beschlüssen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 35 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 8. Juni 2020 abgedruckt.*

„Das von der Bundesregierung am 3. Juni 2020 beschlossene Konjunkturpaket zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise beinhaltet eine Senkung des regulären Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 16% für einen Zeitraum von sechs Monaten ab 1. Juli 2020. Infolgedessen werden die nach § 35 Absatz 7 Satz 1 SGB V bekannt gemachten Festbeträge für Arzneimittel wie folgt umgerechnet:

Die vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 geltenden Festbeträge auf Ebene der Apothekenverkaufspreise ergeben sich, indem den bis zum 30. Juni 2020 bekannt gemachten Festbeträgen nach Abzug der Mehrwertsteuer in Höhe von 19% die Mehrwertsteuer in Höhe von 16% hinzugerechnet wird. [...]“
 

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage VI: Off-Label-Use

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 30. Juni 2020 (BAnz AT 30.06.2020 B7) ist eine „Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 9. Juni 2020 abgedruckt.*

Ein Stellungnahmeverfahren zur Änderung folgender Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) soll eingeleitet werden: Anlage VI (Off-Label-Use) – Clostridium botulinum Toxin Typ A bei aufgabenspezifischer fokaler Dystonie.
 

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 2. Juli 2020 (BAnz AT 02.07.2020 B4) ist eine „Bekannt­machung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 9. Juni 2020 abgedruckt.*

Ein Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) wird eingeleitet:

Anlage IX (Festbetragsgruppen­bildung): Levodopa + Carbidopa, Gruppe 1, in Stufe 1.

Hamburg
 

Apothekerkammer: Berufsordnung

Im Amtlichen Anzeiger Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes vom 26. Juni 2020, Nr. 57, ist die „Neufassung der Berufsordnung der Apothekerkammer Hamburg K.d.ö.R.“ abgedruckt.

Sachsen-Anhalt
 

Apothekerkammer: Satzungsänderungen

Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt gibt folgende Satzungsänderungen bekannt:

  • „Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt“ (Webcode T3ZD9),
  • „Satzung zur Änderung der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt“ (Webcode Y9PG5),
  • „Satzung zur Änderung der Wahlordnung“ (Webcode H9YA4),
  • „Änderung der Richtlinie zum spezialisierten Fortbildungsnachweis auf dem Gebiet der Medikations­analyse“ (Webcode H4XS8) sowie
  • „Neufassung der ZeMa-Zertifikat-Richtlinie“ (Webcode B5PW9)

Sie finden diese Texte im Wortlaut auf DAZ.online zum Herunterladen. Geben Sie dazu in das Suchfeld den jeweils genannten Webcode ein.

 

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

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