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eRezept: Gematik legt Spezifikationen vor
Gematik-Chef Leyck Dieken erläutert im DAZ.online-Interview die Details
Bis zum 30. Juni 2020 hatte die Gesellschaft für Telematik die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, damit ärztliche Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können. Das ist nun rechtzeitig geschehen. Mit „Release 4.0.0“ steht die erste Stufe des eRezepts in den Startlöchern. Ab dem 1. Juli 2021 soll damit der gesamte Verordnungsprozess bis hin zur Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke „bequem und sicher“ digital unterstützt werden, verspricht die Gematik. Dann soll das Papierrezept nach und nach abgelöst werden. Ab 1. Januar 2022 soll es Pflicht sein – Ausnahmen sind jedoch vorerst eingeplant, etwa für BtM- und T-Rezepte. Doch auch diese Spezialfälle bereitet die Gematik nun vor. Alle Informationen zum verschriebenen Arzneimittel sollen künftig in der eRezept-App, die die Gematik nach den Vorgaben des Patienten-Datenschutzgesetzes (PDSG) entwickeln wird, bereitstehen.
Mehr Zeit für Patienten und Kunden
Für die Gematik liegen die Vorteile des eRezepts für alle Beteiligten auf der Hand: Mit ihm werden Praxismitarbeiter und Apotheker mehr Zeit für ihre Patienten und Kunden bekommen. Gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken erklärt im DAZ.online-Interview zudem, dass für Apotheken die Rezeptbearbeitung vereinfacht werde: „Der Apotheker bekommt die eRezepte vom Kunden entweder elektronisch direkt ins Warenwirtschaftssystem übermittelt oder liest das eRezept über einen Scanner ein, der ebenfalls mit dem Warenwirtschaftssystem verbunden ist. Das vermeidet Eingabefehler, Medienbrüche und letztlich auch Retaxationsfälle“. Hinzu komme die Möglichkeit, Eintragungen in den eMedikationsplan vorzunehmen.
Markus Leyck Dieken im DAZ.online-Interview
Gematik-Chef Leyck Dieken erklärt im Interview mit DAZ.online weitere Details zur eRezept-Spezifikation. Unter anderem, was es mit der Weiterleiten-Funktion an Apps von Drittanbietern auf sich hat. Sie finden das Interview, wenn Sie auf DAZ.online im Suchfeld den Webcode C9UN3 eingeben.
eRezept auf dem Smartphone oder als ausgedruckter 2D-Code
Den Patienten werde zudem ermöglicht, bei der Versorgung mit Medikamenten flexibler zu agieren und sich aktiver in ihre Behandlung einzubringen, verspricht die Gematik in einer Pressemitteilung zu „Release 4.0.0“. Sie entschieden auch selbst, ob ihnen das Rezept auf ihr Smartphone übermittelt, oder ob ihnen ein Ausdruck mit 2D-Code überreicht wird.
Weiterhin vorgesehen ist, dass der Patient die Verfügbarkeit der elektronisch verordneten Medikamente per App abfragen kann. In welcher Apotheke, kann er selbst wählen. Zudem soll er die Möglichkeit erhalten, eine zusätzliche Textnachricht an die Apotheke zu schreiben. Zum Apotheken-Suchdienst der App heißt es, das Suchergebnis müsse so dargestellt werden, dass einzelne Apotheken nicht hervorgehoben oder bevorzugt werden.
Leyck Diecken spricht im Interview auch weitere künftige Möglichkeiten an: so könnten Patienten digital Gesprächstermine mit Apothekern vereinbaren, vorab nach Arzneimitteln suchen und deren Verfügbarkeit erfragen.
Erster Kommunikations-Fachdienst zugelassen
Neben den Spezifikationen für das eRezept beinhaltet das Release 4.0.0 Dokumente zur Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA 2.0) – entsprechend dem PDSG-Entwurf – sowie zur Weiterentwicklung der Kommunikationsplattform KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Über diese können Leistungserbringer und Krankenkassen künftig über die Telematikinfrastruktur schnell und sicher Nachrichten und Dokumente wie Arztbriefe oder Abrechnungen per eMail austauschen.
Bereits am vergangenen Dienstag hatte die Gematik bekannt gegeben, den ersten Fachdienst für KIM zugelassen zu haben: Die Firma CompuGroup Medical darf demnach nun interessierte Leistungserbringer mit KIM ausstatten. Weitere Anbieter sollen laut Gematik in Kürze eine entsprechende Zulassung erhalten. Damit KIM zum Einsatz kommen kann, benötigen die Beteiligten, auch Apotheken, einen eHealth-Konnektor, ein Kartenterminal, einen Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B) und gegebenenfalls einen Heilberufsausweis. Liegt ein Heilberufsausweis noch nicht vor, sollte dieser schnellstmöglich bei der jeweiligen Standesorganisation beantragt werden, rät die Gematik. |
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