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Aus den Ländern
Siemsen fordert: Apothekenhonorar für 16 Jahre nachzahlen
Vorabbericht zur Kammerversammlung in Hamburg
Seit dem 15. Juni ist Siemsens Bericht als Video für Kammermitglieder abrufbar. Siemsen beschreibt darin den großen Einsatz der Apotheken in der Pandemie und dankt dafür. Dies schaffe Vertrauen und dies könne nur die Apotheke vor Ort leisten. „Denn nur Sie bleiben persönlich und nahbar für ihre Patienten, wo andere sich anonym hinter Pappkartons verstecken“, erklärt Siemsen und ergänzt, dass nur die Apotheken vor Ort eine schnelle Akutversorgung sicherstellen. Er folgert: „Diese Krise zeigt, dass die Apotheke vor Ort mit ihrer freiberuflichen Struktur der Schlüssel zu einer krisenfesten, sicheren und beständigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln darstellt.“
Dank reicht nicht
Darum müsse das Bestehen der Apotheken gestärkt werden und ihre Leistungen müssten angemessen honoriert werden, fordert Siemsen. Nach der Krise werde es die Aufgabe der Berufsorganisationen sein, die Politik an diese Leistungen zu erinnern und die Weichen zur Stärkung des Berufsstandes zu stellen. Es sei an der Zeit, „neben einer strukturellen Absicherung, den Apotheken und ihren Mitarbeitern die vorenthaltenen Honoraranpassungen der letzten sechzehn Jahre nachzuzahlen“, erklärt Siemsen. Der Fachkräftemangel in der Pflege und in den Apotheken habe seine Ursachen in der geringen politischen und damit monetären Wertschätzung der letzten Jahrzehnte. Darum müsse jetzt ein Umdenken in der Finanzierung systemrelevanter Berufe stattfinden. Siemsen folgert: „Die Apotheke vor Ort, nah und unverzichtbar, hat eindrucksvoll bewiesen, welchen riesigen Wert sie für die Gesellschaft erbringt. Lassen Sie uns alle die Politik an jeder Stelle, an jedem Tag daran erinnern, dass ein Danke allein nicht ausreicht.“
Umzug der Geschäftsstelle
Außerdem erklärt Siemsen, die Apothekerkammer beabsichtige mit der Geschäftsstelle umzuziehen. Seit den 1960er-Jahren ist die Kammer Mieterin im Haus des Hamburger Apothekervereins. Doch es werde immer schwieriger, diese Stadtvilla für Bürozwecke zu nutzen. Die Geschäftsstelle platze schon jetzt aus allen Nähten und zahlreiche neue Aufgaben würden dies künftig noch verstärken. Zudem seien die Räume nicht barrierefrei und böten keine abgeschlossene Büroeinheit, die für den räumlichen Datenschutz nötig sei. Nach langer Suche habe die Kammer ein Objekt gefunden, das alle Anforderungen erfülle und für mindestens 25 Jahre Planungssicherheit biete. Es liege gut erreichbar in zentraler Lage und biete eigene Räume für Fortbildungsveranstaltungen, die dadurch besser zu organisieren seien. Das neue Mietverhältnis werde keine Beitragserhöhung auslösen, erklärt Siemsen. Doch um den Umzug und die Ausstattung der Räume für die Fortbildung zu finanzieren, schlage der Vorstand vor, die dafür nötigen Mittel aus dem Vermögen der Kammer zu entnehmen und damit in den eigenen Betrieb zu investieren. Zugleich bekräftigt Siemsen, dass die gute Zusammenarbeit mit dem Hamburger Apothekerverein auch in Zukunft Bestand haben werde. Es gehe bei dem Umzug nur um Sachargumente.
Kammerversammlung persönlich und verkürzt
Die Kammerversammlung wird am 22. Juni um 19.30 Uhr im Cinemaxx am Dammtor stattfinden, das einen großen Saal mit Ablufttechnik bietet. Für die Teilnahme gelten besondere Regeln aufgrund der Hamburger Corona-Vorschriften. Die Teilnehmer müssen sich bis zum 18. Juni online anmelden, eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn eintreffen und sich dann einen Sitzplatz zuweisen lassen. Sie benötigen eine FFP2-Maske ohne Ventil oder eine vergleichbare Schutzausrüstung. Wer Covid-19-verdächtige Symptome aufweist oder innerhalb von neun Tagen zuvor engen Kontakt zu einem Covid-19-Patienten hatte, soll nicht teilnehmen.
Eine Kammerversammlung als Videokonferenz kam offenbar nicht in Betracht. In Hamburg ist die Besonderheit zu beachten, dass es keine gewählten Delegierten gibt und deshalb alle in der Kammerversammlung anwesenden Kammermitglieder Stimmrecht haben. Siemsen erklärt in seinem Bericht, der Kammervorstand habe erkennen müssen, dass nach der gesetzlichen Lage nur eine Präsenzveranstaltung rechtskräftige Beschlüsse zulässt. Um die Kammerversammlung unter den erschwerten Bedingungen so kurz wie möglich abhalten zu können, wurde Siemsens Bericht vorab verbreitet und die Tagesordnung gekürzt. Zur Diskussion und Abstimmung stehen die Verlegung der Geschäftsstelle mit der dazugehörigen Finanzierung des Umzugs und die Änderung der Gebührensatzung. Die zuständige Behörde hatte die Genehmigung für die neue Gebührensatzung an die Bedingung gekoppelt, die Gebühr für die Weiterbildung zu erhöhen, um eine Unterdeckung der Kosten zu vermeiden. |
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