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Wie sich Securpharm-Fehlalarme vermeiden lassen
ABDA veröffentlicht neue Handlungsempfehlungen und Optionen
Die meisten Meldungen im Securpharm-System stellen sich schnell als Fehlalarme heraus – das konstatiert auch die ABDA in ihren jüngsten Handlungsempfehlungen zum Fälschungsschutzsystem. Zugleich ist ihre Botschaft: Jede einzelne Apotheke kann dazu beitragen, Fehlalarme zu verringern – auch im eigenen Interesse. Denn die Fehlermeldungen lassen sich in den meisten Fällen auf zwei Ursachen zurückführen: Entweder haben die Apotheken versehentlich doppelt ausgebucht oder es gibt ein Problem mit dem Scanner. Und für beides gibt es eine Lösung.
So rät die ABDA in ihrem Ende Mai veröffentlichten Papier „Securpharm-Fehlalarme vermeiden: Jetzt handeln!“ eine Packung stets zu verifizieren bevor ausgebucht wird. Wer sich nicht sicher ist, ob eine Arzneimittelpackung vor der Abgabe schon ausgebucht wurde und dies über eine möglicherweise zweite Ausbuchung ausprobiert, riskiert einen Fälschungsalarm. Denn jede Packung hat ihre eigenen hinterlegten Daten in einer einmaligen Kombination – ist sie einmal aus dem System ausgebucht und erscheinen genau diese Daten doch noch einmal, deutet dies auf eine Fälschung hin. Sicher geht man mit einer bloßen Verifizierung, die mehrmals durchgeführt werden und keinen Alarm auslösen kann.
NGDA-Scannercheck kann helfen
Möglich ist aber auch, dass der Scanner die hinterlegten Daten nicht korrekt ausliest. Dann wird die Packung nicht im System gefunden oder die Packungsdaten passen nicht vollständig zusammen. Auch das kann einen Alarm auslösen. Häufig liegt das Problem in diesen Fällen in der Spracheinstellung der Scanner (deutsch/englisch), sowie die Verarbeitung von Groß- und Kleinbuchstaben und inversen Codes. Wer herausfinden will, ob sein Scanner möglicherweise für Fehlalarme ursächlich ist, der sollte den Scannertest der NGDA machen. Zeigt sich dabei ein Problem, muss der Scanner anders konfiguriert werden – in der Regel geht das ohne allzu viel Aufwand. Die Hersteller oder Lieferanten der Geräte könnten bei der Umstellung helfen, so die ABDA in ihrem Papier.
Behörden haben Recht auf Informationen zu Alarmen
Dass diese unnötigen Fehlerquellen aufgetan und behoben werden, sollte im Interesse jeder Apotheke sein. Fehlalarme sind nicht nur lästig. Man sollte auch bedenken, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden ein Recht auf alle verfügbaren Informationen zu einer Alarmmeldung haben. Zwar kann der sogenannte Prüfpfad derzeit nur einzeln abgefragt werden. Auf kurz oder lang sollen die Behörden jedoch die Möglichkeit haben, selbstständig automatisierte Prüfpfade abzufragen. Potenzielle Verstöße gegen die Fälschungsschutzrichtlinie können dann leichter und umfassender nachverfolgt werden. Und wer sich nicht an die Regeln hält, dem kann ein Bußgeld drohen.
Die ABDA empfiehlt daher: „Wer sich jetzt mit möglichen Fehlerquellen auseinandersetzt, spart sich nicht nur mögliche Unannehmlichkeiten, sondern stärkt gleichzeitig auch das Fälschungsschutzsystem.“
Die aktuellen Informationen der ABDA und den NGDA-Scannercheck finden Sie, wenn Sie auf DAZ.online den Webcode S6UZ5 in die Suchmaske eingeben oder hier klicken. |
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