DAZ aktuell

Corona-Sonder­regeln verlängert

Beschluss des G-BA

ks/ral | Ärzte können „dank“ Corona derzeit Arzneimittel flexibler verordnen und Apotheker können sie flexibler abgeben. Das wird auch weiterhin so sein. Die befristeten Corona-Sonderregeln zur Verordnung von Arzneimitteln wurden zum Teil verlängert.
Foto: ABDA

Bis Ende Mai sollten die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Sonderregeln ursprünglich gelten. Nun hat der G-BA sie teilweise bis zum 30. Juni 2020 verlängert und angepasst. Arztpraxen können ­somit weiterhin nach telefonischer Anamnese Arzneimittel verordnen, und das Rezept kann dann per Post an den Versicherten geschickt werden. Hinsichtlich der Substitution von Arzneimitteln weist der G-BA darauf hin, dass die Erweiterung der Möglichkeiten zum Austausch von Arzneimitteln in der Apotheke ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt auf die Fälle beschränkt ist, in denen

  • der Arzt einen Austausch des Arzneimittels individuell durch eine entsprechende Kennzeichnung der Verordnung nicht ausgeschlossen hat sowie
  • keine Verordnung eines Arznei­mittels nach der Substitutionsausschlussliste vorliegt.

In solchen Fällen obliege es dem Arzt zu entscheiden, ob mögliche Infektionsrisiken aufgrund eines eventuell er­forderlichen erneuten Aufsuchens der Arztpraxis und der Apotheke die Risiken eines Austausches des Arzneimittels aufwiegen. |

Das könnte Sie auch interessieren

Keine Ausnahme bei Arzneimitteln auf der Substitutionsausschlussliste

Retax in Corona-Zeiten

Biological, Bioidentical, Biosimilar – wann ist ein Austausch möglich?

Biologicals – einfach austauschen?

Pharmazeutische Bedenken tabu – Chaos bei der Versorgung von Schilddrüsen-Patienten

Die Substitutionsausschlussliste gilt!

Geplanter Austausch in den Apotheken

ABDA fordert Versandverbot für Biosimilars

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.