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Kein „zwangsdigitales“ E-Rezept
Gematik-Produktionsleiter erläutert Details zur geplanten App
Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet in dieser Legislaturperiode eifrig an der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) soll es ab 2022 zur Pflicht werden, dass ärztliche Verordnungen ab Januar 2022 grundsätzlich elektronisch auszustellen sind. Als Voraussetzung zur Bearbeitung der E-Rezepte müssen sich die Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden. „Die Apotheker können sich jetzt problemlos die Konnektoren und Kartenlesegeräte bestellen und sollten sich jetzt auch um die Heilberufsausweise und Institutionskarten bemühen“, erläutert Gematik-Produktionsleiter Dr. Florian Hartge gegenüber DAZ.online. Mit Sorge hätte er allerdings betrachtet, dass sehr lange davon abgeraten wurde, die Komponenten für den Anschluss an die TI zu bestellen. Durch einen einfachen Knopfdruck, so Hartge, hätte man aber jederzeit die nötigen Updates auf die Geräte spielen können und sie so erstattungsfähig bekommen.
Auf die Frage, ob die Gematik denn ausschließen könne, dass die von ihr entwickelte und bereitgestellte App das E-Rezept nicht zur Ware und somit Wettbewerbsgegenstand machen wird, schließt Hartge aus, dass es sich um eine „Preisvergleichs-App“ handeln wird. Doch ausgehend von einem Basisdienst, sollen Patienten durchaus die Möglichkeit haben, mit ihr auch Gesundheits-Dienstleistungen zu buchen und anzuwenden. Dabei soll die Gematik „so wenig wie möglich in den Wettbewerb der Ideen um gute digitale Gesundheitsdienste eintreten“. Dass Patienten vor der Rezeptübermittlung eine Verfügbarkeitsabfrage im Warenbestand der Apotheke ausführen können, hält der Gematik-Produktionsleiter für eine „nützliche Funktion“ und somit sei es Teil der Planung. Gespräche mit Bürgern hätten dies auch bestätigt. Doch eine „Kernfunktion“ der App, die mit höchster Priorität umgesetzt werde, sei das nicht.
In der letzten Woche hat auch für Aufsehen gesorgt, dass die Gematik „Schnittstellen“ zu anderen Anbietern in ihre App einbauen will. Heißt konkret: Dazu soll es ganz einfach ein „Teilen“-Symbol geben. Klickt der Versicherte auf dieses Symbol, soll er seinen E-Rezept-Code via Mail oder Messenger-Dienst weiterleiten können. Das bestätigt auch Hartge: „Nur wer den Token, also den Code für das E-Rezept, besitzt und sich zusätzlich an der TI als berechtigt authentifizieren kann, erhält den Zugriff auf das E-Rezept.“ Der Patient entscheide selbst, ob er den Token via Teilen-Funktion weitergibt. Dies beziehe sich aber immer auf einzelne Token, so sei z. B. der massenhafte Export von Token ausgeschlossen.
Bei allen Bedenken und noch nicht konkret geplanten Funktionen, will der Gematik-Produktionsleiter auch die Perspektive öffnen, dass es immer auch einen alternativen Weg, bzw. eine Rückfallebene für Patienten und Leistungserbringer geben wird: „Das E-Rezept wird nicht zwangsdigital. Das Smartphone ist nur ein Weg, wie ein Versicherter ein E-Rezept in die Apotheke übermitteln kann. Auf seinen Wunsch hin kann alternativ [...] ein Papierausdruck erstellt werden. Dieser kann neben dem 2D-Code weitere menschenlesbare Informationen zum E-Rezept enthalten, analog des heutigen Papierrezepts.“ |
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