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Adexa-Info
Corona-Boni sind steuer- und sozialabgabenfrei
Tarifparteien ADA und ADEXA informieren gemeinsam
Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und ADEXA – Die Apothekengewerkschaft begrüßen diese Möglichkeit. Dazu der ADA-Vorsitzende Theo Hasse und die Leiterin der ADEXA-Tarifkommission, Tanja Kratt: „Wir werben dafür, dass Apothekeninhaber ihren Beschäftigten die Zahlung solcher Boni nach der individuellen betrieblichen Möglichkeit zukommen lassen, wenn ihre Mitarbeiter in dieser Zeit erhöhte Leistungen erbringen müssen. Ein derartiger Bonus dient der Wertschätzung der wichtigen Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in schwierigen Zeiten mit einem erhöhten persönlichen Gesundheitsrisiko.“
Voraussetzung hierfür ist, dass die Leistungen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt gewährt werden. Zum vertraglich vereinbarten Gehalt gehört in Apotheken bei Geltung des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter (BRTV) auch die Sonderzahlung nach § 18 BRTV. |
Quelle
Sonderzahlungen jetzt steuerfrei, Pressemeldung des Bundesfinanzministeriums vom 3. April 2020, www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-03-GPM-Bonuszahlungen.html
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