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Pandemie Spezial

Mangelware Masken

Selbst nähen, wiederverwenden oder einfach improvisieren – was gilt es zu beachten?

eda | Maskenpflicht – ja oder nein? In Deutschland ist die Antwort ein klares Jein! Unumstritten ist wohl, dass sich Coronaviren per Tröpfchen und sogar durch die ausge­atmete Luft verbreiten – Husten und Niesen sind dafür nicht unbedingt die Voraussetzung. Heißt konkrekt, dass sogar ein Mensch ohne Symptome den Erreger weiter­geben kann, selbst wenn er sich bei einem Husten- oder Niesanfall an die bekannten Hygieneregeln hält. Schutzmasken könnten die Infektionsgefahr in der Bevöl­kerung deutlich minimieren, wenn sie denn richtig aus­gewählt und konsequent getragen würden. Doch es gibt nicht genug Masken – sie fehlen im medizinischen und pflegerischen Bereich. Beim Kampf gegen das Corona­virus geht es neben der Suche nach Wirk- und Impfstoffen darum, die Materialschlacht um Schutzausrüstung logistisch klug und vorausschauend zu führen.

Community- / DIY-Masken

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Nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Durch das Tragen kann die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden. Doch eine Schutzwirkung ist in der Regel nicht nachweisbar und/oder vorhanden. Sie können einerseits das Bewusstsein des Trägers beim „social distancing“ unterstützen. Andererseits wird kritisiert, dass durch ein trügerisches Sicherheitsgefühl Abstands- und Hygieneregeln weniger eingehalten werden. Fest gewebte Stoffe sind besser geeignet als leicht gewebte. Das Material sollte idealerweise bei 95 Grad, mindestens bei 60 Grad waschbar sein.

Mund-Nasen-Schutz / OP-Maske

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Sind in der Regel Medizinprodukte und dienen vorrangig dem Fremdschutz (Schutz vor Tröpfchenauswurf des Trägers). Dagegen existiert keine hinreichende Evidenz dafür, dass das Risiko einer Ansteckung für den (gesunden) Träger signifikant verringert wird. Sie können wie bei Community-/DIY-Masken das Bewusstsein des Trägers beim „social distancing“ unterstützen. In der Regel wird der Einmalgebrauch empfohlen. Im Pandemiefall ist die Wiederverwendung für den persönlichen Gebrauch möglich, jedoch nicht bei OPs und interventionellen Eingriffen: Dazu wird die Maske für 30 Minuten mittels trockener Hitze (Trockenschrank/Backofen) bei 65 – 70 °C dekontaminiert. Diese Maßnahme be­seitigt u. a. Coronaviren – dies gilt aber nicht für alle Erreger (viral und bakteriell).

Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP 1, 2, 3)

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Sind Medizinprodukte und schützen zusätzlich zum Fremdschutz den Träger vor festen oder flüssigen, nicht leicht flüchtigen Partikeln (z. B. Feinstaub, Rauch, Aerosole auf Wasser- und Ölbasis). Keinen Schutz bieten FFP-Masken vor Gasen und Dämpfen. CMR- und radioaktive Stoffe können erst mit FFP2/3-Masken abgewehrt werden. FFP3-Masken schützen vor luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen in Risikogruppe 3 (z. B. neuartige Coronaviren, SARS-CoV-2). Nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung gilt dies auch für manche FFP2-Masken. In der Regel wird der Einmalgebrauch empfohlen. Im Pandemiefall ist die Wiederverwendung für den persönlichen Gebrauch möglich: Dazu wird die Maske für 30 Minuten mittels trockener Hitze (Trockenschrank/Backofen) bei 65 – 70 °C dekontaminiert. Voraussetzung ist, dass die Maske über ein CE-Kennzeichen verfügt oder nach dem Prüfgrundsatz der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zugelassen wurde. Diese Maßnahme be­seitigt u. a. Coronaviren – dies gilt aber nicht für alle Erreger (viral und bakteriell). Daher sind die Masken nach dem Einsatz bei Patienten mit Tuberkulose oder anderen Infektionen mit erhöhter Persistenz der Erreger zu verwerfen. Die Masken sollten auf Basis der bisherigen Datenlage maximal zweimal dekontaminiert und danach nicht mehr verwendet werden. Offensichtlich verschmutzte oder defekte Masken sind sofort zu ent­sorgen. Alle Verfahrensschritte müssen so dokumentiert werden, dass eine Überprüfung möglich ist.

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