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- Bargeldlos, kontaktlos...
Pandemie Spezial
Bargeldlos, kontaktlos ... aber nicht kostenlos!
Ein Wegweiser durch die Vielfalt des elektronischen und digitalen Bezahlens
Um in der Pandemie Kontakte zu reduzieren, wird zunehmend bargeldloses Bezahlen als Alternative zum Umgang mit möglicherweise kontaminiertem Bargeld propagiert. Viele Supermärkte bitten daher möglichst bargeldlos zu bezahlen. Allerdings berühren vermutlich mehr Menschen die Tasten der Kartenlesegeräte als einen einzelnen Geldschein. Die Tastaturen sollten daher häufig gereinigt werden.
Kontaktlose NFC-Technik mit Karten …
Ganz ohne Berührung funktioniert das kontaktlose Bezahlen. Dabei werden die relevanten Daten zwischen einer Geldkarte und dem Kartenlesegerät ausgetauscht, ohne die Karte in das Gerät zu stecken. Dazu dient die Near Field Communication (NFC), bei der Karte und Lesegerät höchstens vier Zentimeter voneinander entfernt sein dürfen. Der Kunde hält die Karte also einfach über das Lesegerät. Im Vergleich zu WLAN oder Bluetooth muss der Abstand bei der NFC also sehr viel kleiner sein. Dafür sind jeweils ein Lesegerät und eine Zahlungskarte mit NFC-Technologie nötig. Diese Karten sind an einem Symbol mit konzentrischen Kreisausschnitten zu erkennen. Viele Banken und Sparkassen rüsten ihre Girokarten (früher: EC-Karten) inzwischen mit dieser Technik aus. Beim regulären Kartenwechsel erhalten die Kunden damit ohne Aufpreis eine solche Karte. Die Kunden haben damit also keinen Zusatzaufwand und können Beträge bis zu 25 Euro mit diesen Karten kontaktlos bezahlen. Um Kontakte angesichts der Pandemie zu vermeiden, soll dieses Limit auf 50 Euro erhöht werden. Bei größeren Beträgen muss weiterhin eine PIN eingegeben werden. Die Abrechnung erfolgt in gleicher Weise, unabhängig davon, ob mit PIN oder kontaktlos bezahlt wurde. Auch aufladbare Girogo-Guthabenkarten gibt es mit NFC-Technologie.
Kreditkarten verfügen meist schon länger über diese Option. Die großen Kreditkartenanbieter haben sogar eigene Systeme für das kontaktlose Bezahlen geschaffen, Paypass von Mastercard und Paywave von Visa. Für die meisten kontaktlosen Zahlungen mit Kreditkarten wurde die Grenze bereits auf 50 Euro erhöht. Große Kreditkartenunternehmen bieten mittlerweile auch Debitkarten an, also Karten ohne Kreditfunktion mit sofortiger Kontobelastung. Auch mit solchen Karten kann kontaktlos bezahlt werden.
… und mit Smartphones
Als Alternative zu Karten mit NFC-Technologie kann auch ein Smartphone oder eine Smartwatch mit einem NFC-Chip genutzt werden. Das Bezahlen mit Smartphone oder Smartwatch wird Mobile Payment genannt. Dies geschieht über den Google-Pay-Dienst oder Apple Pay, die der Nutzer mit dem Girokonto, der Kreditkarte oder einem Paypal-Konto verknüpft. Daneben gibt es verschiedene Android-Smartwatches mit jeweils eigenen Systemen. Doch in jedem Fall muss natürlich auch der Händler beziehungsweise die Apotheke über ein Kartenlesegerät mit NFC-Technologie verfügen und das jeweilige Zahlungssystem aktivieren.
Wie steht es um die Sicherheit?
Da die NFC-Technologie nur über sehr geringe Entfernungen funktioniert, ist das Ausspähen relativ schwierig. Doch es gibt Berichte über Datendiebstähle in Warteschlangen vor Kassen, bei denen Betrüger ihr Smartphone in die Nähe der Brieftasche des Betrugsopfers gehalten haben. Allerdings reichen die so erlangten Daten nicht aus, um Online-Geschäfte mit dem 3-D-Secure-Verfahren zu tätigen. Denn dabei ist zusätzlich eine Transaktionsnummer nötig. Beim Verlust oder Diebstahl einer Karte können Unbefugte allerdings Beträge bis 25 beziehungsweise 50 Euro mit der Karte bezahlen. Dagegen helfen Echtzeitnachrichten über getätigte Transaktionen per App oder SMS. Dann kann die Karte nach einer missbräuchlichen Nutzung schnell gesperrt werden und der Schaden hält sich in Grenzen.
Zahlung bei Versand und Botendienst
Neben dem Bezahlen in der Offizin stellt sich für Apotheken auch die Frage, wie Botendienstkunden bargeldlos bezahlen können. Was früher nur für Versandapotheken relevant war, kann jede Apotheke betreffen, seit der Botendienst in Verbindung mit telefonischer Beratung als Regelleistung zulässig ist. Denn der Kunde muss nicht zuvor in der Offizin gewesen sein. Erst recht gilt dies angesichts der Kontaktvermeidung in der Pandemie. Für den Botendienst bieten sich dieselben bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten an, wie sie bei Versandapotheken etabliert sind. Zahlungen über eine SEPA-Lastschrift oder auf Rechnung sind kostengünstig, aber sie bieten keine Sicherheit, ob das Konto gedeckt ist beziehungsweise ob der Kunde wirklich bezahlt. Bei gut bekannten Kunden sind dies allerdings weiterhin praktikable Methoden. Die Zahlung per Vorkasse ist mit einer schnellen Lieferung nicht vereinbar und daher für den Botendienst unsinnig. Außerdem kann online über eine Kreditkarte bezahlt werden.
Hinzu kommt eine verwirrende Vielfalt von Zahlungsdienstanbietern. Deren wesentlicher Vorteil liegt in der Absicherung von Kunden und Händlern. Der Händler kann sicher sein, dass das Geld vor dem Warenversand bei dem Dienstleister eingegangen ist, der als Treuhänder fungiert. Umgekehrt bekommt der Kunde sein Geld erstattet, falls der Händler nicht liefert.
Besondere Regeln bei Paypal
Vergleichsweise lange etabliert und gut bekannt als Zahlungsdienstanbieter ist Paypal, das auch viele Versandapotheken als Zahlungsmöglichkeit anbieten. Doch in den Zahlungsbedingungen einiger Versandapotheken fällt auf, dass diese die Zahlung über Paypal für verschreibungspflichtige Arzneimittel ausdrücklich ausschließen. Denn die Nutzungsrichtlinien verbieten den Einsatz dieses Zahlungssystems für zahlreiche Produkte, darunter bisher bis vor Kurzem auch verschreibungspflichtige Arzneimittel. Da der Versand besonders häufig für erektionsfördernde Arzneimittel genutzt wird, gibt es dazu deutliche Hinweise auf der Internetseite der Impotenz-Selbsthilfe. Dort wird auch eine Stellungnahme von Paypal zitiert. Demnach erlaubt das Unternehmen keine Transaktionen zu Produkten, die durch staatliche Institutionen reglementiert sind. Daraufhin folgert die Impotenz-Selbsthilfe: „Nur unseriöse Händler bieten Ihnen die Möglichkeit verschreibungspflichtige Medikamente via Paypal zu bezahlen.“ Dies sei ein Warnzeichen. Es könnten gefälschte Arzneimittel geliefert werden oder die Anbieter könnten Betrüger sein, die an die Zahlungsdaten gelangen wollen.
Über den Grund für die Position von Paypal lässt sich nur spekulieren. Vermutlich will das amerikanische Unternehmen allen potenziellen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg gehen, die in fremden Rechtssystemen entstehen könnten. Allerdings ist in der jüngsten Fassung der Paypal-Nutzungsrichtlinie vom 19. März 2020 der Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht mehr unter den zahlreichen „verbotenen Aktivitäten“ für Händler zu finden. Stattdessen ist dies nun als „genehmigungspflichtige Aktivität“ eingestuft. Apotheken müssten für eine solche Genehmigung ihre Kontaktdaten und eine Kurzübersicht über ihr Unternehmen an Paypal senden. Inwieweit (Versand-)Apotheken diese Möglichkeit nutzen, ist derzeit noch nicht absehbar.
Klarna: Option aus Schweden
Die Impotenz-Selbsthilfe verweist allerdings auf ihrer Internetseite auf eine andere Option. Eine Alternative für die Bezahlung biete Klarna. Dieses System verspreche eine schnelle und unkomplizierte Bezahlung mit einer gewissen Anonymität. Bei Klarna gibt es offenbar keine Einschränkungen für Arzneimittel. Klarna ist nach eigenen Angaben einer der weltweit führenden Zahlungsanbieter. Das Unternehmen wurde 2005 in Schweden gegründet und ist im E-Commerce in den nordischen Ländern weit verbreitet. In Deutschland bietet Klarna insbesondere ein Bezahlverfahren an, das als „Sofortüberweisung“ vermarktet wird. Auch einige deutsche Versandapotheken ermöglichen die Bezahlung über Klarna.
Paydirekt und Giropay: Angebote aus Deutschland
Doch es gibt auch Angebote aus Deutschland, bei denen alle Beteiligten deutschen Vorschriften unterliegen, beispielsweise Paydirekt. Dies ist ein gemeinsamer Service der deutschen Banken und Sparkassen, der den Kunden umfassenden Käuferschutz bietet. Es wendet sich an die Kunden der teilnehmenden Banken und Sparkassen. Als Händler können nur Kunden dieser Banken und Sparkassen teilnehmen. Es gilt das Sicherheitsniveau wie beim Online-Banking. Die Daten verbleiben bei der jeweiligen Bank. Im Unterschied zu anderen Konzepten wird hier kein Dritter zwischen den Kunden und die Bank geschaltet, der irgendein Interesse an den Daten haben könnte. Allerdings wird Paydirekt im Vergleich zu anderen Zahlungsangeboten relativ wenig beworben und ist daher wohl weniger verbreitet. Für den Zugang zu Paydirekt ist die jeweilige Hausbank zuständig. Zu dieser Zuständigkeit gehört auch die individuelle Gebührenregelung. Außerdem bieten die deutschen Banken und Sparkassen Giropay an, das ursprünglich von der Postbank, den Sparkassen und der genossenschaftlichen Finanzgruppe gegründet wurde. Kunden benötigen für Giropay nur ein Girokonto in Deutschland mit Online-Banking und keine weitere Registrierung. Händler erhalten von Giropay eine unwiderrufliche Zahlungsgarantie, sobald der Kunde bezahlt hat. Allerdings bietet Giropay keinen Käuferschutz, sondern nur einen Nachweis, dass das Geld dem Händler überwiesen wurde.
Schwieriger Markt der Zahlungsdienstanbieter
Damit konkurrieren diverse Angebote, aber den Kunden bringen sie nur etwas, wenn Händler die Zahlungsinstrumente auch akzeptieren. Händler richten zusätzliche Möglichkeiten hingegen nur ein, wenn es genügend Kunden dafür gibt, denn fast jeder zusätzliche Service erfordert Mühe und kostet Grundgebühren. So können sich neue Anbieter oft nur schwer durchsetzen. Für die Kunden sind die Kosten kein Argument, denn sie zahlen nur die Gebühren für ihre Kreditkarte oder möglicherweise für ihre Girokarte, die ohnehin anfallen dürften. Gebühren für das bargeldlose Bezahlen dürfen Händler nicht mehr erheben. Doch die Händler sollten neben der Zahl der erreichbaren Kunden die Kosten beachten. Denn die Händler müssen die anfallenden Kosten allein tragen und sie letztlich in ihre Preiskalkulation einbeziehen. Bei preisgebundenen Waren wie Rx-Arzneimitteln müssen die Apotheken hingegen die Kosten aus ihrer vorgegebenen Marge finanzieren. Selbstverständlich verursacht auch der Umgang mit Bargeld Kosten. Doch hängen diese nur eingeschränkt von den Beträgen ab und sie werden auch weiter anfallen, wenn weniger Menschen bar bezahlen. Dagegen löst beim bargeldlosen Bezahlen jeder Zahlvorgang zusätzliche Kosten aus und bei jedem Geschäft verdient ein Dritter mit.
Ist Bargeld DAS Überträgermedium für Coronaviren und andere Krankheitserreger?
eda | Geldscheine und Münzen haben als Zahlungsmittel in Deutschland einen besonders hohen Stellenwert. In anderen europäischen Ländern setzen die Menschen dagegen schon bei kleineren Einkäufen eher auf Kartenzahlung und digitale Bezahldienste. In der aktuellen Corona-Pandemie wird daher das Konsum- und Bezahlverhalten der Deutschen von einigen Experten zum Teil kritisch beäugt.
Die Deutsche Bundesbank versicherte schon im März, dass die Versorgung mit Bargeld hierzulande gesichert sei – aus Sorge, die Bevölkerung würde neben Atemmasken, Toilettenpapier und Nudeln nun auch anfangen, Geldscheine und Münzen zu horten. Andere Nationen greifen in vergleichbaren Ausnahmezuständen zu härteren Methoden: Geldautomaten geben dann nur noch Beträge bis zu einem bestimmten Wert pro Kunde und Tag aus.
Doch eine weitere Sorge im Hinblick auf die pandemische Ausbreitung einer Infektionskrankheit ist die Übertragung der Erreger via Geldscheine und Münzen. In der „Wirtschaftswoche“ ließ der Leiter der Sektion Impfempfehlung und Bekämpfungsmaßnahmen im Schweizer Bundesamt für Gesundheit, Mark Witchi, die Leser wissen, dass Influenzaviren – seinen Untersuchungen zufolge – mehr als zwei Wochen auf Banknoten überleben können. Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie an der Berliner Charité, stuft die Gefahr dagegen als eher gering ein: Weil es sich bei Influenza- und Coronaviren um behüllte Viren handelt, wären diese gegen Eintrocknung auf Oberflächen extrem empfindlich. Außerdem müssten Coronaviren nachfolgend mit den Fingern bis in den Rachen gebracht werden, um zu einer Infektion zu führen. Anders sehe es bei unbehüllten Rhinoviren aus. Sie seien stabiler und müssten als einfache „Schnupfenviren“ mit den Fingern nur auf die Nasenschleimhaut verschleppt werden.
Drosten hält die Tröpfcheninfektion per Einatmung für die Übertragung von Coronaviren für wesentlich wahrscheinlicher. Auch andere Infektiologen teilen diese Einschätzung. Würde das Coronavirus über Geldscheine oder Münzen übertragen, müsste es höhere Fallzahlen geben. Selbst beim Nachweis der Viren auf Banknoten würde es eine so geringe Keimzahl sein, dass die Infektion eines Menschen eher unwahrscheinlich wäre.
In einer Studie, die im „New England Journal of Medicine“ publiziert wurde, haben US-Forscher nachgewiesen, dass Coronaviren mehrere Tage auf Oberflächen überstehen können. Während der Erreger in Luftpartikeln bis zu drei Stunden nachweisbar sei, überdauert er auf Kupferoberflächen bis zu vier Stunden und auf Pappe etwa einen Tag. Auf Kunststoff und Edelstahl konnten Coronaviren mindestens zwei bis drei Tage überleben.
Unabhängig von Expertenmeinungen und Studienergebnissen bleibt also die Empfehlung, sich oft und gründlich die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren und den Kontakt mit potenziell kontaminierten Oberflächen so gut es geht zu vermeiden.
DOI: 10.1056/NEJMc2004973
Kosten in der Offizin
Beim bargeldlosen Bezahlen fallen zunächst Kosten für die nötige Technik an. Es wird eine große Auswahl an Kartenterminals angeboten. Für das kontaktlose Bezahlen ist die NFC-Technik nötig. Für die Einrichtung eines Gerätes muss eine einmalige Pauschale von etwa 30 Euro kalkuliert werden. Monatlich fallen pro Gerät etwa 5 bis 15 Euro für die Gerätemiete und zusätzlich eine Pauschale von etwa 5 bis 10 Euro für Updates und Service an. Da die Kartenzahlung oft genutzt wird, sind diese Beträge wirtschaftlich nicht entscheidend. Doch bei Gebühren, die vom Zahlungsbetrag abhängen, kann jeder kleine Unterschied erhebliche Wirkungen haben. Für die Geräte fällt üblicherweise eine Nutzungsgebühr in der Größenordnung von etwa 7 bis 10 Cent pro Zahlung an. Auch dies erscheint noch akzeptabel.
Die wichtigste Größe ist die Gebühr der Bank, die vom Zahlungsbetrag abhängt. Gemäß einer EU-Verordnung dürfen Händlern höchstens 0,3 Prozent des Zahlungsbetrages für die Abwicklung einer bargeldlosen Zahlung in Rechnung gestellt werden. Gebühren von etwa 0,25 Prozent sind weit verbreitet. Allerdings verlangen Kreditkartenunternehmen zusätzlich ein Disagio in der Größenordnung von 1 bis 3 Prozent. Ein solches Disagio erklärt sich aus der Funktion von Kreditkarten, die nicht nur dem Zahlungsverkehr dienen, sondern dem Nutzer auch einen Kredit bis zur Abbuchung des Rechnungsbetrages verschaffen. Die Kosten dafür tragen die Händler, weil die Kreditkartenunternehmen ihnen im Gegenzug den Zugang zu ausländischen Kunden verschaffen, die nicht über die jeweils national üblichen Zahlungskarten verfügen. Händler können das Problem teilweise umgehen, wenn sie den Kunden möglichst praktikable Alternativen als Zahlungsmöglichkeit anbieten.
Teure und günstige Szenarien
Dennoch sollten Händler prüfen, welche wirtschaftlichen Folgen die bargeldlosen Zahlungen für ihr Geschäft haben. Bei der Preisbildung sollte die Gebühr für die Kartenzahlung mit einkalkuliert werden. Falls erfahrungsgemäß sehr viele Kunden mit Kreditkarten zahlen, sollte auch dies entsprechend berücksichtigt werden. Für Apotheken sind Umsätze mit verschreibungspflichtigen und daher preisgebundenen Arzneimitteln für Selbstzahler besonders interessant. Denn dabei können die Preise nicht angepasst werden und zugleich lassen sich die Folgen gut berechnen.
Bei einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit einem Apothekeneinkaufspreis von 50 Euro netto ergibt sich gemäß Arzneimittelpreisverordnung ein Verkaufspreis von 71,47 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Wenn auf diesen Bruttobetrag eine Gebühr von 0,3 Prozent erhoben wird, sind dies 21 Cent. Das sind 2,1 Prozent der Nettomarge der Apotheke. Bei Arzneimitteln mit niedrigeren Preisen ist der Anteil geringer. Doch bei einem Kreditkartendisagio von 3 Prozent ergeben sich ganz andere Folgen, denn die Gebühr würde dann 2,15 Euro betragen und damit 21,8 Prozent der Nettomarge. Das Disagio eines mit Kreditkarte bezahlten Selbstzahler-Arzneimittels mit einem Apothekeneinkaufspreis von 50 Euro belastet die Apotheke mehr als der Kassenabschlag, wenn dieses Arzneimittel zulasten der GKV abgegeben würde.
Auf einen Blick
- Viele Girokarten, Kreditkarten, Smartphones und Smartwatches ermöglichen kontaktloses Bezahlen an Kartenterminals mit NFC-Technik.
- Kontaktloses Bezahlen ist meist auf 25 oder 50 Euro begrenzt.
- Kreditkarten und viele Zahlungsdienste bieten Online-Bezahlmöglichkeiten, die sich für Botendienste ohne vorherigen Offizinbesuch anbieten.
- Bei Zahlungsdienstanbietern sind die Nutzungsbedingungen zu beachten.
- Je nach Dienstanbieter, bezahltem Betrag und Marge der Apotheke wirken sich die Gebühren wirtschaftlich sehr unterschiedlich aus.
- Bei Hochpreisern können Gebühren zur Kostenfalle für Apotheken werden.
- Bei Gebührenvereinbarungen sollten auch die Mindestgebühren beachtet werden, weil sie relevant sind, wenn nur Rezeptgebühren bezahlt werden.
Vorsicht bei Hochpreisern, Versand und Botendienst
Noch ungünstiger für die Apotheke wirken sich die Gebühren bei Hochpreisern aus. Bei einem Arzneimittel mit einem Apothekeneinkaufspreis von 2000 Euro ergibt die bescheiden wirkende Gebühr von 0,3 Prozent 7,38 Euro und damit 10,8 Prozent der Nettomarge. Ein Kreditkartendisagio von 3 Prozent ergibt 73,85 Euro und damit mehr als die Nettomarge von 68,35 Euro, weil das Disagio vom höheren Bruttoverkaufspreis ermittelt wird, der Apothekenzuschlag aber aus dem geringeren Nettoeinkaufspreis. Demnach sind Zahlungen mit einem so hohen Disagio für Apotheken nicht akzeptabel, wenn Privatpatienten hochpreisige Arzneimittel bezahlen. Für Patienten und Apotheken dürfte die Direktabrechnung mit der privaten Krankenkasse der bevorzugte Weg sein.
Das künftig wohl häufigere und speziell in der Pandemie relevantere Szenario ist jedoch die Bezahlung deutlich geringerer Beträge für die Abgabe im Botendienst. Als Alternative zu Kreditkarten bieten sich dafür die bereits dargestellten Zahlungsdienstleister an. Beispielsweise Giropay legt seine Konditionen offen. Händler zahlen dort maximal ein Transaktionsentgelt von 0,89 Prozent, jedoch mindestens 33 Cent. Hinzu kommen Payment-Service-Provider-Gebühren von einmalig 99 Euro für die Einrichtung, 5,90 Euro pro Monat und 9 Cent pro Transaktion. Bei einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit 50 Euro Apothekeneinkaufspreis ergibt dies unmittelbar für die Transaktion Kosten von 73 Cent und damit 7,4 Prozent der Nettomarge. Wenn der Patient nur eine Rezeptgebühr von 5 Euro bezahlt, greift das Mindestentgelt, die Gebühr beträgt 42 Cent und damit beachtliche 8,4 Prozent des zu zahlenden Betrages. Demnach kann bei Kleinbeträgen die Mindestgebühr durchaus ärgerlich sein. Außerdem kommt hier und bei allen obigen Rechnungen noch die vorgangsbezogene Gebühr für das Kartenterminal hinzu.
Günstigere Rechnungen ergeben sich, wenn weder Kleinbeträge noch Hochpreiser bezahlt werden. Für Apotheken erscheinen Bezahlsysteme insbesondere dann geeignet, wenn größere Rechnungsbeträge für OTC-Arzneimittel oder im Ergänzungssortiment oder mehrere nicht zu teure Rx-Arzneimittel auf einmal bezahlt werden.
Alle diese Überlegungen mögen in der Ausnahmesituation der Pandemie nebensächlich sein. Doch nach der Zulassung des Botendienstes als Regelversorgung und angesichts der baldigen Einführung des E-Rezeptes stehen die Apotheken vor der Frage, wie stark der Botendienst ohne Apothekenbesuch langfristig als neuer Service beworben werden soll. Dabei muss dann auch nach einem kostengünstigen Bezahlsystem gefragt werden. Denn die obigen Rechnungen zeigen, dass die Rentabilität eines solchen Angebots auch von den Zahlungsbedingungen abhängt. |
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