DAZ aktuell

Corona-Gesetzespakete in Kraft getreten

Weitgehende Befugnisse für den Bundesgesundheitsminister in Zeiten der Epidemie

ks | Innerhalb nur einer Woche hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sein Gesetzespaket zur Corona-Epidemie durchgebracht: Am vergangenen Samstag sind sowohl das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Bevölkerungsschutzgesetz) sowie das „COVID-19-Krankenhausent­lastungsgesetz“ in weiten Teilen in Kraft getreten. Damit hat der Bund nun weitgehende Kompetenzen, um bei einem weltweiten Infektionsgeschehen wie derzeit bei SARS-CoV-2 schnell reagieren zu können. Zudem erhalten Kliniken und Ärzte finanzielle Unterstützung in der Corona-Krise.

Erst am Montag vergangener Woche hatte Spahn die Formulierungshilfen für seine zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Es folgte ein Schnelldurchgang im Kabinett, Bundestag und Bundesrat. Am 27. März segneten nicht nur die Länder die Gesetze ab, der Bundespräsident unterzeichnete sie auch gleich und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte noch am selben Abend. Spahn erklärte: „Alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, brauchen gerade jetzt unsere volle Unterstützung. Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus. Und wir sorgen dafür, dass wir schneller in epidemischen Lagen reagieren können. Wir bündeln Kompetenzen, sodass wir künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen.“

Für Apotheken interessant ist vor allem das Bevölkerungsschutzgesetz (siehe hierzu auch AZ 2020, Nr. 14, S. 1). Dieses setzt am Infektionsschutzgesetz an und sieht vor, dass der Bund nach einer Feststellung des Bundestages, dass „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ vorliegt – was vergangene Woche Mittwoch geschehen ist –, für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen erhält, um dieser Epidemie schnell und effektiv begegnen zu können. Insbesondere wird das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ermächtigt, durch Allgemeinverfügung oder durch Rechtsverordnung Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die Zustimmung der Länder ist hierfür nicht erforderlich.

BMG sticht Selbstverwaltung

Unter anderem kann das BMG Regelungen beschließen, die im Normalfall durch die Selbstverwaltungspartner getroffen werden, zudem Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik. Tatsächlich kann das BMG während der Pandemie praktisch alle versorgungsrelevanten Regeln in eigener Verantwortung anpassen, beispielsweise auch die Rabattverträge und die Regeln für die Hilfsmittelversorgung aussetzen.

Darüber hinaus kann der Bund durch die Änderungen im Infektionsschutz­gesetz nun auch Anordnungen treffen, die zum Beispiel den grenzüberschreitenden Personenverkehr beschränken, oder Maßnahmen festlegen, um die Identität und den Gesundheitszustand von Einreisenden festzustellen.

Erste Verordnung betrifft Medizinstudierende

Die erste Maßnahme, die Spahn auf Grundlage des Gesetzes angepackt hat, ist eine Verordnung, die die Approbationsordnung für Ärzte betrifft und am 1. April in Kraft treten soll. Sie soll ermöglichen, dass Medizinstudierende in der aktuellen Krisensituation das Gesundheitswesen unterstützen und gleichzeitig ihr Studium erfolgreich fortsetzen können. Unter anderem wird das zweite Staatsexamen, das im April ansteht, im Grundsatz bundesweit verschoben und die Fortsetzung des Studiums gewährleistet. Die Länder haben nach Lage vor Ort aber die Möglichkeit, hiervon abzuweichen, wenn sie die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung unter den Bedingungen der epidemischen Lage sicherstellen können. Die Verordnung sieht überdies vor, dass bei den Prüfungsfragen für dieses zweite Staatsexamen Corona-bedingte Erfahrungen und Krankheitsbilder angemessen berücksichtigt werden. |

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