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Wo sie stehen, ist egal
Klarstellung des DAV zur Refinanzierung von Konnektoren
Wenn Apotheken sich derzeit zu Konnektoren informieren, erhalten sie von den verschiedenen Softwarehäusern Angebote, bei denen jeweils jede Apotheke einen eigenen Konnektor erhält. Anders beim Angebot der Firma Redmedical, die web- und rechenzentrumbasierte Lösungen für das Gesundheitswesen entwickelt und vertreibt. Im Gegensatz zu den gängigen TI-Angeboten steht der Konnektor in diesem Fall nicht in der Apotheke oder in der Praxis, sondern im Red-Rechenzentrum. Die Vorteile für die Apotheke sollen laut Webseite darin liegen, dass alle regelmäßigen Wartungen, Updates und sonstigen Sicherungsmaßnahmen durch Administratoren der Firma durchgeführt werden. Steht der Konnektor in der Apotheke, müssten sich die Inhaber selbst um Betrieb, Wartung und Updates der Betriebssoftware kümmern sowie bei Ausfall für Ersatz sorgen, heißt es.
GKV akzeptiert Redmedical-Lösung
Widersprüchliche Aussagen gab es allerdings bezüglich der Refinanzierung. Der Deutsche Apothekerverband vertrat die Auffassung und informierte seine Mitglieder entsprechend, dass letztere Variante von der Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband nicht erfasst ist, wohingegen es für die GKV offensichtlich keine Rolle spielt, wo der Konnektor steht. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte eine Sprecherin, dass nach Auffassung der GKV die Redmedical-Lösung möglich ist.
Dieser Meinung hat sich nun auch der DAV angeschlossen. In einem Schreiben an die Apothekerverbände und -vereine von vergangener Woche heißt es, dass man nach Rücksprache und schriftlicher Bestätigung durch den GKV-Spitzenverband nunmehr mitteilen könne, dass eine Refinanzierung von Komponenten (insbesondere des Konnektors) auch möglich sei, wenn die Endgeräte nur mittelbar in der Apotheke angeschlossen werden. Entsprechend seien die Angebote unter Nutzung von Rechenzentrums-Konnektoren refinanzierungsfähig.
Endabrechnung erst nach Update
Der DAV hat zudem seine Auffassung bezüglich der Bestellung von Konnektoren in der Apotheke geändert. Bislang hatte er immer abgeraten, die Angebote der Softwarehäuser anzunehmen mit der Begründung, dass es sich lediglich um VSDM-Geräte handele, die Refinanzierungsvereinbarung aber nur E-Health-Konnektoren umfasse. Die Option, durch ein Update zum E-Health-Konnektor die Förderfähigkeit zu erlangen, sah der DAV im Gegensatz zu den Softwarehäusern als nicht gegeben an. Nun schreibt der Verband, dass nach dem aktuellen Stand der laufenden Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband auch eine Erstattungsfähigkeit von VSDM-Konnektoren mit Update zum E-Health-Konnektor Gegenstand der Änderungsvereinbarung sein werde. Die Änderungsvereinbarung zur Refinanzierung der TI-Anbindungsaufwendungen befinde sich in der Schlussabstimmung.
Somit stehe einer Bestellung von VSDM-Geräten mit dem E-Health-Update nichts mehr entgegen. Bei der Bestellung solle jedoch darauf geachtet werden, dass die Endabrechnung durch den Dienstleister erst nach dem Update auf den E-Health-Konnektor erfolge. |
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