- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 11/2020
- Wie könnten die ...
DAZ aktuell
Wie könnten die Grippeschutzimpfungen in den Apotheken ablaufen?
Bundesapothekerkammer hat ein Curriculum entwickelt
Die Bundesapothekerkammer (BAK) gab im ABDA-Newsroom in der vergangenen Woche bekannt, dass man ein Curriculum entwickelt habe, das zur Teilnahme an Modellprojekten zur Grippeschutzimpfung in Apotheken qualifizieren soll. Veröffentlichen will man dies zwar erst nach der Abstimmung durch die Mitgliederversammlung am 12. Mai in Münster. Allerdings sind erste Details schon jetzt bekanntgeworden. So soll die Fortbildung offenbar nur zum Teil in Form einer Präsenzveranstaltung stattfinden. Die Themenblöcke „Information und Beratung“, „Durchführung der Impfung“ sowie „Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen“ sollen je zwei Stunden einer ärztlichen Schulung einnehmen, um den Apothekern die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Die theoretischen Grundlagen zu Influenza und der Grippeschutzimpfung sollen hingegen in jeweils einstündigen Blöcken vermittelt werden, wobei nicht näher beschrieben wird wie.
Für die praktische Umsetzung will die BAK den Apotheken aber noch zusätzliches Material an die Hand geben: So soll es eine Leitlinie „Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken“ zur Qualitätssicherung geben, in denen die rechtlichen Rahmenbedingungen dargelegt werden. In Form eines Flussdiagramms führt der Weg durch die Impfung – vom Patienten, der mit dem Wunsch nach einer Impfung in die Apotheke kommt, bis hin zum Säubern und Desinfizieren des Arbeitsbereichs. Neben der Leitlinie soll es noch weitere Handreichungen wie eine SOP zur Verabreichung des Impfstoffs, einen Hygieneplan und ein Aufklärungsdatenblatt geben.
Keine Impfung von Schwangeren
Dabei sollte die Aufklärung das kleinste Problem darstellen, immerhin müssen Apotheker bereits jetzt eine Beratung anbieten, wenn ein Patient die Impfung selbst in der Apotheke abholt. Wichtig wird vor allem der nächste Schritt: die Beurteilung der Impfeignung. Marcumar®-Patienten und Schwangere sollen nach wie vor an den Arzt überwiesen werden. Hier soll ein entsprechender Kommentar zur Leitlinie bei der Entscheidungsfindung helfen. Außerdem soll der Kommentar praktische Hinweise zu den formalen Voraussetzungen wie der Einwilligungserklärung und abschließenden Dokumentation, aber auch zum Arbeitsbereich und Schutzmaßnahmen beinhalten. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.