Gesundheitspolitik

DocMorris-Gewinnspiel vor dem EuGH

Kammer Nordrhein vs. EU-Versender – Dämpfer für Spahns Pläne zur Gleichpreisigkeit

ks | Erneut landet ein deutscher Rechtsstreit mit dem niederländischen Arzneimittelversender DocMorris vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Diesmal geht es um ein Gewinnspiel, das DocMorris 2015 durchgeführt hat: Wer mitmachte und ein Rezept einschickte, nahm an der Verlosung eines E-Bikes im Wert von 2500 Euro teil. Zudem waren hochwertige elektrische Zahnbürsten ausgelobt. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) war gegen diese Werbemaßnahme vor Gericht gezogen. Am vergangenen Donnerstag hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, das Verfahren auszusetzen und den EuGH anzurufen.

In einem zweiten Verfahren der AKNR, in dem es um den „Sofort-Bonus“ der Europa Apotheek (heute Shop Apotheke) an PKV-Versicherte ging, fällte der BGH am selben Tag ein Urteil und befand die konkrete Art der Boni-Gewährung für zulässig. Für die AKNR machen beide Entscheidungen deutlich: Der Gesetzgeber ist dringend gefordert, eine Lösung für die Verwerfungen zu finden, die seit dem EuGH-Urteil von 2016 im Apothekenmarkt stattfinden. Lesen Sie mehr auf S. 8.:

Zulässiger Bonus für PKV-Versicherte

AKNR: Auftrag an Spahn  

 

 

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