Gesundheitspolitik

AMTS-Kompetenzen interprofessionell vermitteln

Entwurf für neuen AMTS-Aktionsplan bringt Modellprojekt für Pharmazie- und Medizinstudierende ins Spiel

ks | Das Bundesgesundheitsministerium feilt an seinem neuen Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) für die Jahre 2021 bis 2024. Ein bereits vorliegender Entwurf setzt grundsätzlich dieselben Schwerpunkte wie die Pläne der Jahre zuvor – bemerkenswert ist der Ansatz, angehende Pharmazeuten und Mediziner gemeinsam Lehr­veranstaltungen zum Thema AMTS anzubieten.

Arzneimittel gehören zu den wichtigsten ärztlichen Therapiemöglichkeiten – doch bekanntlich bergen sie auch Risiken, wenn es zu Medikationsfehlern kommt. Das schadet nicht nur den Patienten, sondern belastet auch das Gesundheitswesen finanziell. Das weiß man auch im Bundesgesundheitsministerium. Bereits seit 2008 hat man sich dort die Verbesserung der AMTS auf die Fahnen geschrieben, regelmäßig werden entsprechende Aktionspläne mit konkreten Handlungsfeldern und Maßnahmen vorgelegt. Im Jahr 2020 war es wohl die Corona-Krise, die die Angelegenheit verzögerte, der letzte AMTS-Aktionsplan bezog sich auf die Jahre 2016 bis 2019. Nun soll es einen neuen für die Jahre 2021 bis 2024 geben. Mitgewirkt bei der Fortschreibung des Aktionsplans haben erneut verschiedene Fachverbände, darunter die ABDA und die ADKA.

Risiken gemeinsam vermeiden

Ziel ist es abermals, den Arzneimitteltherapieprozess insgesamt zu verbessern und die Zahl der grundsätzlich vermeidbaren Risiken für Patienten, vor allem auch für Hochrisikopatienten, zu verringern. Dazu könnten alle an diesem Prozess Beteiligten – Ärzte, Apotheker, Angehörige weiterer Gesundheitsberufe, Patienten sowie deren Angehörige – beitragen. Die Schwerpunkte des Plans bleiben dabei unverändert:

  • Sensibilisierung von Patienten, Ärzten, Apothekern, Pflegenden und der Öffentlichkeit für vermeidbare Risiken der Arznei­mitteltherapie
  • Verbesserung der Informationen über Arzneimittel, Kennzeichnung von Arzneimitteln
  • Dokumentation der Arzneimitteltherapie und Messung der Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Strategien zur Verbesserung der Sicherheit des Arzneimitteltherapieprozesses
  • Forschung im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Organisation der Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans.

42 Maßnahmen

Insgesamt sieht der Entwurf für den neuen Aktionsplan 42 Maßnahmen vor. Zu ersterem Punkt, der Sensibilisierung, zählt beispielsweise die Entwicklung diverser Patienteninformationen. Darüber hinaus wird konstatiert, dass Ärzte und Apotheker bei der Arzneimitteltherapie von Patienten besonders eng zusammenarbeiten. „Damit die Zusammen­arbeit verbessert wird, sollte untersucht werden, ob die Vermittlung von AMTS-Kompetenzen bereits im Medizin- und Pharmaziestudium interprofessionell sinnvoll und umsetzbar ist.“ Bislang gebe es solche gemeinsamen Lehrveranstaltungen nicht regelhaft. Ein Modellprojekt soll daher einen Anreiz für Universitäten, die sowohl ein Medizin- als auch ein Pharmaziestudium anbieten, schaffen, interprofessionelle Lehrveranstaltungen zur AMTS zu entwickeln und zu etablieren. Dieses Projekt steht laut Entwurf allerdings noch unter einem Finanzierungsvor­behalt. Zudem sollten sich Studierende der Medizin sowie junge Ärzte während der Facharztweiterbildung „relevantes pharmako­therapeutisches Wissen zu häufig verordneten und/oder besonders risikoreichen Arzneimitteln aus allen Bereichen der Medizin aneignen und somit eine breite ‚Verordnungskompetenz‘ erlangen“.

Digitalisierung nutzen

Was den Stichpunkt Dokumentation angeht, so setzt der Aktionsplan vor allem auf die fortschreitende Digitalisierung. So wäre es sinnvoll, frühzeitig Ideen und Vorschläge zu diskutieren, welche Möglichkeiten etwa das E-Rezept zur Erhöhung der AMTS bietet. Unter anderem sind hier verschiedene Workshops unter Beteiligung der ABDA und der ADKA vorgesehen: etwa zur Weiterentwicklung des E-Rezept-Prozesses im Hinblick auf AMTS-Aspekte – und unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus Pilotprojekten. Zudem zu Erfahrungen mit dem Einsatz und der Akzeptanz der elektronischen Patientenakte im Hinblick auf AMTS-Aspekte sowie zur Entwicklung von Anforderungen an elektronische Systeme und deren Einsatz zur Förderung der AMTS im Krankenhaus.

Die Digitalisierung soll auch für Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe besser genutzt werden – etwa wenn Apotheker die Möglichkeit haben, Einblick in die elektronische Patientenakte zu nehmen. Daher sollen in einem Workshop neue Möglichkeiten der interprofessionellen Zusammenarbeit bei der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement diskutiert werden.

Der neue Aktionsplan wird nach seiner Fertigstellung vom Bundeskabinett beschlossen. |

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