Wirtschaft

Was hilft AvP-Apotheken?

Wenig Begeisterung für zinsgünstige KfW-Schnellkredite

eda/ks | Nach der Sitzung des Gesundheitsausschusses im Bundestag am vergangenen Mittwoch (s. S. 1 und 2) steht fest: Akut will der Staat den betroffenen Apotheken mit zinsgünstigen Schnellkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter die Arme greifen. Doch dieser Vorschlag stößt größtenteils auf wenig Gegenliebe.

„Zinsgünstige Kredite oder Zahlungsaufschübe helfen betroffenen Apotheken langfristig nicht weiter, weil sie die Liquiditätsengpässe nicht beheben werden“, erklärte beispielsweise die Dresdener Apothekerin Sylvia Trautmann kurz nach der Bekanntgabe gegenüber DAZ.online. Keinesfalls sei sie damit einverstanden, dass sie mit ­ihrem Privatvermögen für ein Finanzverbrechen haften soll, welches durch Gesetzgebung und staatliche Kontrolle hätte verhindert werden können. In Kommentaren und sozialen Medien äußern zahlreiche Apotheker vielmehr die Erwartung, dass ein staatlicher, zinsloser Rettungsfonds den kompletten finanziellen Ausgleich der AvP-bedingten Zahlungsverluste übernehmen sollte.

Teilnehmer der Sitzung berichteten gegenüber DAZ.online, dass auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt von zinslosen Darlehen oder günstigen KfW-Schnellkrediten gesprochen habe. Im Nachgang meldete sich der ABDA-Präsident via Video-Botschaft öffentlich zu Wort. Darin erklärt Schmidt nochmals die vom vorläufigen AvP-Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos im Ausschuss geschilderte schwierige Lage für die betroffenen Apotheken: Eine schnelle Lösung wird es nicht geben, ebenso wenig werden alle Forderungen befriedigt werden – und bis überhaupt etwas aus der Insolvenzmasse ausgeschüttet wird, können Monate bis Jahre vergehen. Zweifelsohne sind dies „schlechte Nachrichten“. Schmidt betont allerdings in dem Video, dass ihm vor allem wichtig war, den Abgeordneten eines zu vermitteln: Es ist ein großer Unterschied, ob eine Großbank im Kreditportfolio eine Einzelwertberichtigung vornehmen muss oder ob eine Familie ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage verliert.

Mit der KfW habe die ABDA über zwei Fragen gesprochen, erklärt Schmidt weiter. Zum einen, ob die Standardprodukte, die die KfW über die Hausbanken anbietet, in diesen Fällen anzuwenden sind. Hier laute die Antwort ganz klar „ja“. Zum anderen: Was geschieht wenn jemand die Anforderungen, die an diese Standardkreditprodukte gestellt werden, nicht erfüllt? Dann wäre die KfW in Kooperation mit der Hausbank bereit, Einzelfallprüfungen vorzunehmen.

ABDA schlägt Separierung der Konten vor

Zum Abschluss seines Statements geht Schmidt auf die Forderung von Hoos ein, regulatorisch klar­zustellen, dass die Gelder, die von den Krankenkassen an die Rechenzentren fließen und an die Apo­theken weitergeleitet werden, klar und offen auf Treuhandkonten auszuweisen sind. Sie seien also zu separieren vom Vermögen der Abrechnungsstelle. Diese Auffassung teile auch die ABDA.

Damit präsentiert Schmidt eine wichtige und elegante Möglichkeit einer politischen Konsequenz aus dem AvP-Skandal: Die ABDA hat dem Gesundheitsausschuss offenbar einen konkreten Vorschlag unterbreitet, eine solche Separierung im Sozialrecht vorzuschreiben. Schmidt zeigte sich optimistisch, dass die Politik diesen Vorschlag aufnehmen werde. |

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