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- AZ 26/2020
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Gesundheitspolitik
Kommentar: „So nicht!“
Anfang des Jahres beim Pharmacon in Schladming stimmte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ein langanhaltendes „Buuuh“ an. Vorausgegangen war die Frage, wie man denn am besten damit umgeht, wenn sich die Forderungen nach einem Rx-Versandverbot als vermeintlich aussichtslos darstellen. Schmidts Reaktion führte zu einer gewissen Irritation, wenn nicht sogar Verstörung innerhalb der Apothekerschaft. Geht man so „konstruktiv-kritisch“, wie es der Deutsche Apothekertag kurz zuvor formuliert hatte, mit den Reformplänen des Ministers um? Ist man als ABDA-Spitze schon so linientreu geworden, dass man alle juristischen Zweifel am geplanten Rx-Boni-Verbot komplett ignoriert? In den Folgemonaten geriet die Auseinandersetzung mit der Apothekenreform zunächst in den Hintergrund. Die Corona-Pandemie grassierte und die Vor-Ort-Apotheken liefen mit ihrem Versorgungsauftrag zur Höchstform auf. Das „Buuuh“ des Präsidenten hallte jedoch nach und blieb in den Köpfen vieler Standespolitiker hängen. Seit vergangener Woche wird in den Kammern und Verbänden intensiv darüber diskutiert, wie man sich gegenüber Reform und ABDA positionieren soll. Die Delegierten der Apothekerkammer Nordrhein sind sich einig, dass das geplante Rx-Boni-Verbot ein juristisch höchst fragwürdiges Konstrukt darstellt und nur ein Rx-Versandverbot die vollständige Gleichpreisigkeit wiederherstellen kann. Das begründen sie ausführlich in einer Resolution, die unter großem Applaus verabschiedet wurde. Diese Resolution, so Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann, sei als ein deutliches „So nicht!“ nach Berlin zu verstehen. In der Tat ein beeindruckendes Signal mit hoffentlich großer Durchschlagskraft!
Dr. Armin Edalat, AZ-Chefredaktion
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