Gesundheitspolitik

Rx-Versandverbot fordern, oder besser nicht?

Kammerversammlungen diskutieren über Apothekenreform und ringen um Resolutionen

eda | Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wartet seit rund einem Jahr auf eine Reaktion aus Brüssel. Von der EU-Kommission erhofft er sich eine Bewertung seines Vorhabens, den Versandhandelskonflikt mit einem Rx-Boni-Verbot im deutschen Sozialrecht zu lösen. Ein Plan, den die ABDA unterstützt. Doch in den Ländern zweifelt man mitunter, inwiefern sich das Rx-Boni-Verbot überhaupt umsetzen lässt, und wenn, ob damit nicht vollends die Gleichpreisigkeit auf der Kippe steht.
Foto: AKNR/A. Müller

Dr. Armin Hoffmann sendet ein klares Signal nach Berlin.

„Besondere Zeiten erfordern besondere Orte“, so hatte es Nordrheins Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann am vergangenen Mittwoch formuliert, als er die Delegierten im Kölner Gürzenich begrüßte. Für Hoffmann und seine Delegierten war die Entscheidung, sich Corona-bedingt unter hohen Hygieneauflagen persönlich zu treffen, sehr wichtig. In Anbetracht der Tatsache, dass der diesjährige Deutsche Apothekertag vom ABDA-Gesamtvorstand ersatzlos gestrichen wurde und es eine Vielzahl von Themen gibt, die in der Vollversammlung der Apothekerschaft diskutiert werden müssten, hielt man an einer Präsenzveranstaltung bis zuletzt fest. Die Standesvertreter in Nordrhein tauschten sich intensiv über die geplante Apothekenreform im Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) aus. Kammerjustiziarin Dr. Bettina Mecking stellte in einem Vortrag dar, weshalb sie das Rx-Boni-Verbot für untauglich hält, den Konflikt zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versendern zu lösen. Die Vorträge und Diskussionen mündeten schließlich in die Verabschiedung einer Resolution, die den Gesetzgeber auffordert, „ein Gesetz zur wirkungsvollen Stärkung der Vor-Ort-Apotheken in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und in Kraft zu setzen“. Doch im Gegensatz zum aktuell vorliegenden Entwurf setzen die Delegierten das Rx-Versandverbot wieder auf der Prioritätenliste nach oben.

Bei der virtuellen Vollversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hingegen konnten sich die Delegierten einen Tag später nicht durchringen, eine ähnliche Resolution zu verabschieden. Kammerpräsident Dr. Günther Hanke hatte ein entsprechendes Schriftstück vorbereitet. Doch von allen Wortmeldungen wurde die Initiative eher kritisch gesehen. Manche stellten zur Frage, ob es aktuell der richtige Zeitpunkt sei, das Rx-Versandverbot zu fordern, oder ob dies im Hinblick auf die standespolitische Arbeit der ABDA und der Kommunikation gegenüber dem Minister nicht eher ­kontraproduktiv sei. Ohne Ab­stimmung wurde die Resolution schließlich von Kammerpräsident Hanke wieder zurückgezogen.

Bei der Kammerversammlung Schleswig-Holstein gab es zwar keine Diskussion und keine Resolution zur geplanten Apotheken­reform im VOASG, doch Präsident Dr. Kai Christiansen ging differenziert auf das Thema ein. Es sei nicht die bestmögliche, sondern zweitbeste Lösung, so Christiansen. Das Gesetz enthalte viele positive Punkte, besonders hinsichtlich der pharmazeutischen Dienstleistungen. Doch falls die EU-Kommission das Gesetzesvorhaben ablehne oder die Maßnahmen nicht standhielten, müsse es ein Rx-Versandverbot geben. „Wir haben es nie aufgegeben, nur zurückgestellt“, erklärte Christiansen und machte deutlich, dass sich die Gleichpreisigkeit im VOASG jedoch nur auf die GKV bezieht. |

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