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- AZ 25/2020
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Wirtschaft
Onlinehandel ausklammern
Von der jetzt beschlossenen Steuersenkung werde kein wirklicher Impuls ausgehen, sagte Raoul Roßmann dem „Handelsblatt“. Die drei Prozentpunkte lockten keine zusätzlichen Kunden in die Stadt. Sinnvoller wäre eine Mehrwertsteuersenkung um fünf bis zehn Prozentpunkte, aber nur für wirklich betroffene Branchen; der Onlinehandel müsse dabei ausgeklammert werden. „Wir brauchen jetzt nach der Beendigung des Lockdowns einen fairen Wettbewerbsvorteil für den stationären Handel“, so Roßmann. Das sei ein Beitrag zur Förderung der Innenstädte. Für Roßmann wäre es auch kein Problem, wenn die Drogeriebranche von der Mehrwertsteuersenkung ausgenommen würde. Sein Unternehmen profitiere von einer vollen Innenstadt mehr als von der Mehrwertsteuersenkung. |
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