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Gesundheitspolitik
Bayerische Maskenpflicht in der Kritik
Drei Apotheker schreiben offenen Brief an Kammer und Ministerpräsident Söder – BLAK sieht ebenfalls Änderungsbedarf
Apothekerin Susanne Wiedemann aus Bad Tölz ärgert sich über die Maskenpflicht, die derzeit im Freistaat gilt. Dass sie und ihre Mitarbeiter trotz installiertem Spuckschutz sowohl im HV als auch im Backoffice angehalten sind, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, findet sie unverhältnismäßig. Bereits während des Live-Talks mit Gabriele Regina Overwiening und Jens Spahn am 7. Mai hatte sie sich telefonisch beim Bundesgesundheitsminister darüber beschwert.
Vergangene Woche hat sich nun Wiedemann gemeinsam mit den Apothekern Patrick Dötsch (München) und Claudia Ochs (Burghausen) in offenen Briefen an die BLAK und Söder für eine Lockerung der Vorschrift stark gemacht. Immerhin sei es dem Apothekenpersonal in Zeiten des Masken-Mangels gelungen, sich anderweitig zu schützen, schreiben sie. Zudem seien Apotheken zwar systemrelevant, ein direkter Kontakt des Personals mit COVID-19-Patienten bestehe aber nicht, sodass das Tragen einer Maske „nicht zwingend“ erforderlich sei. Darüber hinaus erschwere der Mund-Nasen-Schutz die Kommunikation derart, dass es kaum mehr möglich sei, der Beratungspflicht nachzukommen.
Kammer selbst schuld an strenger Regelung?
BLAK-Präsident Thomas Benkert werfen sie vor, die Maskenpflicht provoziert zu haben, weil er öffentlich moniert hatte, die Apotheken würden bei der Verteilung von Schutzausrüstung weitgehend vergessen. „Durch Ihr Voranpreschen wird aus unserer Sicht unsere Kompetenz komplett hintangestellt“, heißt es in dem Brief. Aus der Sicht von Wiedemann, Dötsch und Ochs muss die Kammer bei so weitreichenden Schritten zunächst grünes Licht bei ihren Mitgliedern einholen.
Söder gegenüber betonen sie, dass alle Apotheker in Hygiene geschult und fähig seien, sich selbst zu schützen. Sie bitten den Ministerpräsidenten auch vor dem Hintergrund der aktuell deutlich eingeschränkten Möglichkeiten, Patienten zu ihren Arzneimitteln zu beraten, darum, die Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht in den Apotheken zu überdenken.
Die BLAK reagierte am 13. Mai mit einer Stellungnahme. Darin zeigt sich der Kammervorstand zwar verständig für die Probleme mit der neuen Pflicht – die im Übrigen nicht nur in Apotheken, sondern in allen Geschäften und auch Arztpraxen gelte. Und so weist der Vorstand auch die Kritik zurück, die Pflicht in den Apotheken gebe es, „weil wir den verständlichen Wunsch unserer Mitglieder in die Politik und Öffentlichkeit getragen haben, die Apotheken bei der Beseitigung bestehender Engpässe im Bereich Schutzbekleidung nicht zu vergessen“. Der Vorstand stimmt den Autoren des offenen Briefes zwar zu, dass das persönliche Beratungsgespräch mit Maske „deutlich erschwert“ werde. Dennoch schaffe man es, den Patienten die wichtigen Informationen zu vermitteln.
Grundsätzlich hält der BLAK-Vorstand angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen in Bayern weiterhin besondere Maßnahmen für gerechtfertigt. „Wir sehen aber auch Anpassungsbedarf bei den aktuell geltenden Regelungen.“ Etwa in Sachen Backoffice: Auch der Vorstand hält die Maskenpflicht in diesem Bereich ohne Kundenkontakt für nicht verhältnismäßig, wenn das Abstandsgebot tatsächlich eingehalten werden kann. Und so begrüßt er, dass der Freistaat seine Infektionsschutzmaßnahmen regelmäßig auf ihre Erforderlichkeit überprüft. „So erwarten wir auch, dass diese Maßnahmen regional zurückgeführt werden, wenn es Regionen in Bayern ohne wesentliche Neuinfektionen gibt, weil dann die Einschränkungen nicht mehr verhältnismäßig wären.“
Visiere sieht die BLAK aber nicht als gleichwertige Alternative zu einem sachgerechten Mund-Nasen-Schutz. Unter Verweis auf das Robert Koch-Institut und das Bayerische Gesundheitsministerium heißt es: „Bei Visieren können sich Tröpfchen, vor allem durch die großzügige Öffnung nach unten und oben, nach wie vor leicht verteilen.“ |
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