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Rheinland-Pfalz
Aufforderung zur Anmeldung zur PKA-Prüfung im Sommer 2020
Es wird gebeten, die Anmeldung zur Prüfung der Pharmazeutisch-kaufmännischen-Angestellten im Sommer 2020 bis spätestens Freitag, 6. März 2020, um 15:30 Uhr schriftlich vorzunehmen.
Verspätet eingehende Anmeldungen können zu einer Nichtzulassung mit allen sich daraus ergebenden Nachteilen führen.
Die Anmeldung soll auf dem Anmeldeformular der Landesapothekerkammer, das auf www.lak-rlp.de im Bereich Downloads, Ausbildung verfügbar ist, durch die Auszubildenden selbst erfolgen.
Die Apothekenleiter werden gebeten, die Auszubildenden schon jetzt auf diese Anmeldefrist hinzuweisen.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Der Termin für die schriftliche Prüfung ist voraussichtlich Mai/Juni 2020.
Der Anmeldung zur Prüfung sind beizufügen:
1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (soweit ein Zwischenprüfungszeugnis nicht vorhanden ist, wird um Begründung gebeten, warum an der Zwischenprüfung nicht teilgenommen wurde);
2. das vorgeschriebene Berichtsheft (Ausbildungsnachweis), geführt bis zur Anmeldung (auch bei Wiederholern);
3. das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Berufsschule (wurde keine Berufsschule besucht, dann das Zeugnis der zuletzt besuchten sonstigen Schule);
4. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege;
5. gegebenenfalls weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise;
6. tabellarischer Lebenslauf, aus dem sich insbesondere auch der genaue Beginn der Ausbildungszeit, die Lehrapotheke und der Ausbilder ergeben;
7. Angabe, ob es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt und falls ja, vor welcher Prüfungskommission die vorherige Prüfung abgelegt wurde.
Die unter 1 bis 7 aufgeführten Unterlagen sollen in einem außen mit dem Namen der Auszubildenden beschrifteten Hefter eingereicht werden. Die Vorlage des Ausbildungsvertrages und des Zeugnisses des Ausbilders ist nicht erforderlich.
Die Prüflinge aus der Berufsschule Ludwigshafen senden ihre Anmeldung an:
Berufsbildende Schule Wirtschaft 2, Sigrid Ruhnke-Schüßler, Bismarckstr. 39, 67059 Ludwigshafen
aus Kaiserslautern an:
Stefan Littek, Hildegardis-Apotheke, Hilgardring 56 – 58, 67657 Kaiserslautern
aus Mainz an:
Martin Grigat, Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz
aus dem Bereich Koblenz an:
Dr. Susanne Trumm, Elbert-Apotheke, Hauptstr. 17 a, 56412 Niederelbert
aus dem Bereich Wissen an:
Isabel Christmann, Raiffeisen-Apotheke, Lindenallee 15, 57577 Hamm/Sieg
aus dem Bereich Trier an:
Kerstin Iversen, Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz
Sachsen-Anhalt
Begleitende Unterrichtsveranstaltungen 2020, 1. Abschnitt
Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt gibt bekannt, dass der nächste Block der begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker vom 19. Juli 1989 (BGBl I. S. 1489) in der derzeit geltenden Fassung vom Montag, 24. Februar 2020 bis zum Freitag, 6. März 2020 am Campus Heide-Süd der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg, Von-Seckendorff-Platz 1, 06120 Halle/Saale, stattfindet.
Teilnahmeberechtigt ist, wer an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden hat.
Pharmaziepraktikanten melden sich rechtzeitig, spätestens bis zum 24. Januar 2020 bei der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg schriftlich an, damit die Einladungen sowie der vorläufige Ablaufplan ab dem 3. Februar 2020 zugeschickt werden können.
Bitte benutzen Sie das Anmeldeformular, das Sie auf unserer Homepage www.ak-sa.de finden (Bildung/Ausbildung/Pharmazeuten im Praktikum) Bitte beachten Sie, dass Ihr Name und die Anschrift deutlich lesbar im Formular angegeben sind!
Die Anmeldungen werden nicht bestätigt!
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