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Die Seite 3
Wir haben einen Plan
Die ABDA hat einen Plan – und daran sind mindestens vier Dinge richtig gut. Erstens, dass es ihn überhaupt gibt – endlich. Die ABDA hat sich aus der passiven Rolle des Reagierens befreit und einen aktiven Part übernommen. Damit fordert sie alle Politiker heraus sich zu positionieren und steht nicht mehr nur dem Gesundheitsminister gegenüber.
Zweitens ist der Plan wirklich politisch. Er lässt die Forderung nach dem Rx-Versandverbot im Raum stehen und eröffnet zugleich eine Alternative. Die Apotheker zeigen sich gesprächsbereit und machen deutlich, dass es ihnen nicht darum geht Wettbewerber loszuwerden. Das Boni-Verbot ist ein respektabler Ansatz. Die Verankerung im Sozialrecht sehen viele als aussichtsreichen Schutz vor der Einmischung des EuGH. Andere fürchten, die Preisbindung könnte dann zur Gestaltungsmasse künftiger GKV-Gesetze werden. Für die Durchsetzbarkeit erscheint eine Vorstandshaftung aussichtsreich, sofern der Gesetzgeber sich dazu durchringen kann. Die Anwendung auf Selbstzahler dürfte schwierig werden. Doch falls dieser Teil des Plans scheitert, könnte dies bald zur neuen Sollbruchstelle für das ganze Projekt werden. Bei so vielen Eventualitäten könnte die Politik am Ende doch zu dem Ergebnis kommen, dass das Rx-Versandverbot die bessere Wahl ist. Das wäre dann vermutlich aussichtsreicher als bisher.
Drittens lässt der Plan Raum für ein neues EuGH-Urteil. Das ist enorm wichtig. Denn eine klare Entscheidung für die nationale Souveränität zur Preisregulierung würde das ganze Problemfeld beseitigen und fairen Wettbewerb wie vor dem Oktober 2016 wiederherstellen. Früher oder später sollte sich ein Anlass für eine Wiedervorlage finden. Dann sollten die einst angemahnten Lücken in der Beweisführung zu schließen sein.
Viertens enthält der Plan noch ganz andere Aspekte und macht damit deutlich, dass die Welt sich trotz des EuGH-Urteils weiterdreht. Die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS), das E-Rezept und die Honorierung der Apotheken sind zu wichtig, um sie immer nur zu vertagen. Da diese Punkte schon von Minister Spahn vorgeschlagen wurden, dürfte es ihm nun schwerfallen sie abzulehnen. Die Vorschläge zu übernehmen, hat sich aufgedrängt und erscheint taktisch klug. Doch in einen echten ABDA-Plan hätte auch die überfällige Anpassung des Festzuschlags oder irgendeine andere Dynamisierung für kommende Zeiten gehört. Die Erhöhung des Notdienstfonds ist dafür kein zukunftsweisender Vorschlag, sondern eher ein politischer Kompromiss mit bescheidenem Umfang.
Diese angestrebte Honorarerhöhung darf in der politischen Diskussion nicht mit dem Geld für neue Leistungen vermengt werden. Denn neue pharmazeutische Leistungen sind keine Kompensation für was auch immer. Sie sind ein zeitgemäßes und dringend notwendiges, weil tendenziell lebensrettendes Angebot an die Gesellschaft. Dazu gehören nicht nur umfassende Betreuungsmaßnahmen aus Modellprojekten, sondern auch unzählige Hilfestellungen im Versorgungsalltag, die eine Honorierung verdienen. Doch zusätzliche Leistungen machen die Apotheken nicht rentabler und schaffen nicht die Mittel für nötige Investitionen. Auch dies ist eine der vielen Botschaften, die die Apotheker bei den politischen Diskussionen in den nächsten Tagen und Wochen vermitteln sollten.
Thomas Müller-Bohn
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