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Überregional
WIV-Apotheker: Ordentliche Mitgliederversammlung
Die Fachgruppe WIV-Apotheker – Apotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung e. V. lädt alle Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2019 ein.
Ort:
Expopharm, CCD Congress Center Düsseldorf, Raum 4b, 1. Obergeschoss, Stockumer Kirchstr. 61, 40474 Düsseldorf
Termin:
Mittwoch, den 25. September 2019, 12.00 bis 14.00 Uhr
Tagesordnungspunkte:
1. Bericht des Vereinsvorstandes
2. Bericht des Kassenwartes
3. Bericht des Beirates
4. Entlastung des Vereinsvorstandes
5. Entlastung des Kassenwartes
6. Aktuelles
7. Beschlussfassung über Anträge
8. Jahresplanung für 2020
9. Wahl des Kassenprüfers
10. Sonstiges
Interessenten sind herzlich eingeladen. Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an die Geschäftsstelle: Dr. Maria Verheesen, info@wiv-apotheker.de, Tel. (02 28) 9 57 45-49
Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer
Nachfolgend gibt die Weiterbildungsakademie Seminare bekannt, die als Weiterbildungsseminare im Sinne der Weiterbildungsordnungen der Apothekerkammern der Länder anerkannt sind.
Die Veranstaltungen sind gemäß folgendem Schema aufgeführt:
Veranstalter mit Anmeldeadresse
1) Titel
2) Gebiet
Seminar Nr.
1. Thema (Modul)/Unterthema
2. Thema (Modul)/Unterthema
entsprechend den von der Bundesapothekerkammer verabschiedeten Seminarinhalten
Anrechenbare Stunden
3) Datum, Ort der Veranstaltung
4) Kosten
Bayerische Landesapothekerkammer
Maria-Theresia-Str. 28, 81675 München, Tel. (0 89) 9 26 20, Fax (0 89) 92 62-22
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2019/079
1) -
2) Arzneimittelinformation
Seminar 6: Arzneimittelrisiken und Pharmakovigilanz
16 Stunden
3) 17. bis 18. Oktober 2019, München
4) 152,00 Euro
Apothekerkammer Berlin
Littenstr. 10, 10179 Berlin, Anmeldung unter www.akberlin.de,
Benutzername: berlin, Kennwort: seminare
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2019/078
1) -
2) Allgemeinpharmazie
Seminar A.3: Arzneimittelinformation in der Apotheke (nach neuem Seminarspiegel)
8 Stunden
3) 13. November 2020, Berlin
4) 80,00 Euro
Hessen
Kammerwahl 2019 der Landesapothekerkammer Hessen
(16. Wahlperiode 2019 – 2024)
Gemäß § 14 des Hessischen Heilberufsgesetzes (zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 9. Mai 2018 [GVBl. S 160]) wird die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen von den Kammerangehörigen auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, geheimer und direkter Wahl nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit gewählt.
Die nächste Wahl zur Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen findet vom 26. November 2019 bis 5. Dezember 2019 statt. Sie erfolgt wie bisher per Briefwahl. Die Auszählung der Kammerwahl findet am 6. Dezember 2019 im Haus der Landesapothekerkammer Hessen öffentlich statt. Der letzte Termin für die Abgabe der Wahlvorschläge ist der 16. September 2019.
Ein Wahlberechtigter kann von seinem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis liegt gemäß § 7 Abs. 2 Wahlordnung in den Landkreisen bei den Landräten, in kreisfreien Städten bei den Magistraten, öffentlich vom 23. September 2019 bis zum 21. Oktober 2019 aus. Nicht selbstständige Kammerangehörige werden in dem Wählerverzeichnis nach ihrem Wohnort geführt; sofern sie ihren Wohnort außerhalb Hessens haben, werden sie ebenso wie selbstständige Kammerangehörige nach ihrem Beschäftigungsort geführt.
Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf zuletzt in Hessen ausgeübt haben und jetzt außerhalb der Bundesrepublik tätig sind, können der Kammer als freiwilliges Mitglied an-gehören und sind somit wahlberechtigt. Diese Mitglieder können keinem Wahlkreis zugeordnet werden. Es wird daher für diesen Personenkreis ein gesondertes Verzeichnis erstellt und in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Hessen, Kuhwaldstraße 46, 60486 Frankfurt am Main, ausgelegt.
Ansprüche auf Aufnahme und Einwendungen gegen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis können bis zum 22. Oktober 2019, 18.00 Uhr, schriftlich bei der Wahlleiterin der Landesapothekerkammer Hessen, Kuhwaldstraße 46, 60486 Frankfurt am Main, erhoben werden.
Auslegung der Wählerverzeichnisse für die Wahlen zur Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen 2019 (16. Wahlperiode 2019 – 2024)
Die Wahlleiterin gibt bekannt, dass die Verzeichnisse der in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Wahlberechtigten in der Zeit vom 23. September bis 21. Oktober 2019 während der amtlichen Dienstzeit wie folgt ausliegen:
- Wissenschaftsstadt Darmstadt, Magistrat der Stadt Darmstadt, Bürger- und Ordnungsamt, Stadthaus Grafenstaße, Grafenstraße 30, 64283 Darmstadt
- Frankfurt Stadt – Magistrat der Stadt Frankfurt, Bürgeramt, Statistik, Wahlen, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main
- Kassel Stadt – Magistrat der Stadt Kassel, Haupt – und Bürgeramt, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel
- Offenbach Stadt – Magistrat der Stadt Offenbach, Hauptamt, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach
- Landeshauptstadt Wiesbaden, Rathaus, Schloßplatz 6, 65183 Wiesbaden
- Landrat des Landkreises Bergstraße, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim/Bergstraße
- Landrat des Landkreises Darmstadt – Dieburg, Kreishaus Darmstadt, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt
- Landrat des Landkreises Fulda, Wörthstraße 15, 36037 Fulda
- Landrat des Landkreises Gießen, Der Kreisausschuss, Riversplatz 1 – 9, 35394 Gießen
- Landrat des Landkreises Groß-Gerau, Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau
- Landrat des Landkreises Hersfeld-Rothenburg, Landratsamt, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld
- Landrat des Hochtaunuskreises, Bürgerservice, Haupteingang Turm 3, Ludwig-Erhard-Anlage 1 – 5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
- Landrat des Landkreises Kassel, Kreishaus, Wilhelmshöher Allee 19 – 21, 34117 Kassel
- Landrat des Lahn-Dill-Kreises, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar
- Landrat des Landkreises Limburg – Weilburg, Amt für öffentlche Ordnung, Gartenstraße 1, 65549 Limburg a. d. Lahn
- Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Bürgerportal, Barbarossastraße 24, 63571 Gelnhausen
- Landrat des Main-Taunus-Kreises, Der Kreisausschuss, Am Kreishaus 1 – 5, 65719 Hofheim a. Ts.
- Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Kreisverwaltung, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg
- Landrat des Odenwaldkreises, Kreisausschuss des Odenwaldkreises, Michelstädter Straße 12, 64711 Erbach/Odenwald
- Kreisverwaltung Offenbach, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach
- Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises, Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach
- Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises, Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze)
- Landrat des Vogelsbergkreises, Goldhelg 20, 36341 Lauterbach
- Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Kreishaus, Südring 2, 34497 Korbach
- Landrat des Werra-Meißner-Kreises, Schloßplatz 1, 37269 Eschwege
- Kreisausschuss des Wetteraukreises, Europaplatz Gebäude A, 61169 Friedberg (Hessen)
Ansprüche und Einwendungen gegen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis können spätestens bis 22. Oktober 2019, 18.00 Uhr bei der Wahlleiterin, Kuhwaldstraße 46, 60486 Frankfurt am Main, schriftlich erhoben werden.
Nordrhein
Kammerversammlung
Die konstituierende Sitzung der XVII. Kammerversammlung findet am Mittwoch, 4. September 2019 um 10.00 Uhr c.t. im Crowne Plaza, Rheinallee 1, 41460 Neuss, statt.
Vorläufige Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Genehmigung des Protokolls der 12. Sitzung der XVI. Kammerversammlung am 12. Juni 2019
4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
5. Wahl von Stimmzählern
6. Wahl des Sitzungsleiters/der Sitzungsleiterin für die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten
7. Wahlen gemäß § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung
a) Präsidentin/Präsident
b) Vizepräsidentin/Vizepräsident
c) 14 Mitglieder des Vorstandes und ihre persönlichen Stellvertreter
d) Beschluss über die Zahl der Rechnungsprüfer und Wahl der Rechnungsprüfer
e) Wahl der Mitglieder des Schiedsgerichtes
f) Wahl der Delegierten zum Deutschen Apothekertag 2019. Die Apothekerkammer Nordrhein hat 37 Delegiertenstimmen.
Gemäß § 23 Abs. 4 Heilberufsgesetz wählt die Kammerversammlung ihre Delegierten zu den Gremien der beruflichen Vertretung auf Bundesebene. Soweit Fraktionen gebildet werden, sind sie nach ihrem prozentualen Anteil zu berücksichtigen.
8. Wahl der Mitglieder des Vorstandes des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein
a) Wahl des ordentlichen Mitgliedes mit besonderer Sachkunde auf dem Gebiet des Bank- und Anlagewesens
b) Wahl der ordentlichen Mitglieder
c) Wahl eines ersten stellvertretenden Mitgliedes, eines zweiten stellvertretenden Mitgliedes und eines dritten stellvertretenden Mitgliedes
9. Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Aufsichtsrates des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein
10. Beschluss über die Ausschüsse gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 der Hauptsatzung
11. Beschluss über die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 der Hauptsatzung
12. Wahlen gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung
a) Satzungsausschuss (Mitglieder und persönliche Stellvertreter)
b) Haushalts- und Finanzausschuss (Mitglieder und persönliche Stellvertreter)
c) Sozial- und Versorgungsausschuss (Mitglieder und persönliche Stellvertreter)
d) Fortbildungsausschuss (Mitglieder und persönliche Stellvertreter)
e) Weiterbildungsausschuss (Mitglieder und persönliche Stellvertreter)
f) QM-Ausschuss (Mitglieder und persönliche Stellvertreter)
g) Wettbewerbs- und Berufsordnungsausschuss (Mitglieder und persönliche Stellvertreter)
h) Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit (Mitglieder und persönliche Stellvertreter)
13. Wahlen zum Digitalisierungsausschuss
14. Wahlen zur gemeinsamen Arbeitsgruppe EUREGIO/EUROPA der Apothekerkammer Nordrhein und des Apothekerverbandes Nordrhein e. V.
15. Fortführung des Notdienstbeirates
16. Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung
17. Hinweise zum Datenschutz für die Delegierten der XVII. Kammerversammlung
18. Übernahme von Raumkosten für Sitzungen der Fraktionen unmittelbar vor den Kammerversammlungen
19. Verschiedenes
20. Termine
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