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Wir brauchen Rechtssicherheit
Phagro-Forderung zum TSVG
Hintergrund für die Forderung: Am 16. Januar findet die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf des TSVG statt. Für den Großhandel von Bedeutung ist vor allem die darin geplante Klarstellung zur Großhandelsvergütung in der Arzneimittelpreisverordnung. Sie ist Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofs. Der hatte im Oktober 2017 in einem Rechtsstreit um die Rabatte des Großhändlers AEP entschieden, dass der gegenwärtige Verordnungstext lediglich eine Preisober-, aber keine Preisuntergrenze für den Großhandel festlege. Das heißt: Der Großhandel muss den Festzuschlag von 70 Cent nicht zwingend erheben. Mit dem TSVG soll klargestellt werden, dass der Festzuschlag von 70 Cent zwingend als Mindestvergütung beim pharmazeutischen Großhandel verbleibt. Ziel der Sicherung des Festzuschlages sei es, dem vollversorgenden Großhandel eine ausreichende Vergütung zu gewähren, schreibt Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper in einer Pressemitteilung. Diese Zielsetzung werde jedoch durch die vorliegende Gesetzesbegründung des TSVG konterkariert: Handelsübliche Skonti könnten zulasten des Festzuschlages gewährt werden. Damit bleibe die bisherige Rechtsunsicherheit bestehen. |
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