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Spahn kratzt an der Macht des G-BA
BMG soll selbst über Aufnahme neuer Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog entscheiden
Der G-BA entscheidet, welche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden von den Kassen zu finanzieren sind. Doch offenbar hat Spahn mit den Entscheidungswegen der Selbstverwaltung Probleme. Er will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) daher ermächtigen, per Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, festzulegen, welche Methoden in den GKV-Leistungskatalog aufzunehmen sind. Dies soll auch gelten, wenn der G-BA bereits ablehnend über die Methode entschieden hat, „die Versorgungssituation unter Abwägung der Behandlungschancen und -risiken unter Berücksichtigung etwaiger zumutbarer Behandlungsalternativen aus Sicht des BMG jedoch die Aufnahme der Methode in den Leistungskatalog der GKV erfordert“ heißt es in der Antragsbegründung. Ein Nutzenbeleg nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin ist nicht nötig.
Die Begründung nennt auch einen möglichen ersten Anwendungsfall: Die Liposuktion bei Lipödem – das Fettabsaugen. Der G-BA hatte im Juli 2017 festgestellt, dass zu dieser Methode keine ausreichende Evidenz für einen Nutzenbeleg vorliege, dass sie aber das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative biete. Und so zahlen die Kassen zur Behandlung von Lipödemen bisher nur für konventionelle Methoden wie die manuelle Lymphdrainage und Kompressionsbehandlung.
G-BA-Chef Josef Hecken reagierte verärgert: „Der geplante neue § 94a SGB V kann nur als ‚Methodenbewertung super light‘ bezeichnet werden und ist ein Schritt zurück ins medizinische Mittelalter, denn er ersetzt in der Bundesrepublik Deutschland die mittlerweile sich weltweit sogar in Schwellenländern als Standard durchsetzende evidenzbasierte Medizin durch früher geltende Prinzipien der eminenzbasierten Medizin, die zu jahrhundertlangen Therapien mittels Aderlässen und anderen Anwendungen geführt haben.“
Auch beim Koalitionspartner kommt Spahns Vorschlag nicht gut an. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach erklärte, es wäre die grundsätzliche Abkehr vom Prinzip, dass die Selbstverwaltung nach evidenzbasierten Kriterien entscheide, welche Leistungen erstattet werden. „Wenn künftig die Politik nach Gusto bestimmen würde, was bezahlt wird und was nicht, würde das Vertrauen der Versicherten in den medizinischen Nutzen der Leistungen der GKV ausgehöhlt.“
Es bleibt also abzuwarten, ob aus der Formulierungshilfe wirklich ein Änderungsantrag für das TSVG wird. |
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