Praxis

Neue Hilfstaxe-Preise

Mit dem Dr. Lennartz Laborprogramm Rezepturen korrekt taxieren

br | Pünktlich zum 1. Januar 2019 sind die neuen Hilfstaxe-Preise für Stoffe und Gefäße im Dr. Lennartz Laborprogramm für Apotheken hinterlegt.

Die neuen Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe sind seit 1. Januar 2019 gültig. Die dort für alle Apotheken festgelegten Listen­einkaufspreise für die Wirk- und Hilfsstoffe klassischer Rezepturen sowie für Gefäße wurden an die tatsäch­liche Marktsituation angepasst. Bei einigen Stoffen führte dies zu einer Preissenkung, beispielsweise dürfen bei Basiscreme DAC nur noch 1,87 Euro pro 250 g abgerechnet werden – früher waren es 4,88 Euro pro 250 g. In den meisten Fällen sind die Preise jedoch gestiegen. Extremstes Beispiel ist Ethanol 96%, dessen 1000-ml-Preis von 2,07 Euro auf 30,93 Euro angehoben wurde.

Abb. 1: Bei der Rezepturtaxation werden automatisch die Preise der neuen Anlagen 1 und 2 verwendet.

Das Tax-Modul des Dr. Lennartz Laborprogramms verwendet für alle nach dem 1. Januar 2019 erfolgten Preisberechnungen automatisch die neuen Stoffpreise.

Abb. 2: Alle Hilfstaxe-Preise werden massebasiert angezeigt.

Bei einigen flüssigen Stoffen beziehen sich die in der Anlage 1 festgelegten Preise auf eine ml-Menge, z. B. bei reinem Isopropanol mit 25,07 Euro pro 5000 ml. Mithilfe der im Laborprogramm ebenfalls hinterlegten Dichte-Angaben werden solche volumenbezogenen Preise automatisch in masse­bezogene Preise umgerechnet: Der Isopropanol-Preis wird demnach mit 31,86 Euro pro 5000 g angezeigt. So ist sichergestellt, dass sowohl Rezepturen mit Gramm- als auch Milliliter-Angaben korrekt taxiert werden.

Auch die Preise von zusammengesetzten Stoffen, die in der Anlage 1 zwar nicht namentlich genannt sind, aber ausschließlich aus Hilfstaxe-Stoffen ­bestehen, müssen – sofern sie zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ab­gerechnet werden – ausgehend von den Hilfstaxe-Preisen ihrer Bestandteile berechnet werden. Wenn in einer Rezeptur beispielsweise verdünnter 70%iger Isopropanol verarbeitet wird, wird dessen abrechenbarer Stoffpreis aus den anteiligen Hilfstaxe-Preisen von Isopropanol und Wasser kalkuliert. Damit die Apotheke dies nicht umständlich selbst ausrechnen muss, sind die abgeleiteten Hilfstaxe-Preise der betroffenen zusammengesetzten Stoffe ebenfalls im Laborprogramm gespeichert. So ist gewährleistet, dass in allen Fällen automatisch die korrekten, Hilfstaxe-basierten Preise für die Rezeptur-Taxation verwendet werden. Auch nach der jüngsten Änderung der Hilfstaxe sind die Nutzer des Laborprogramms damit bei allen Rezepturen auf dem aktuellen Stand. |

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