Adexa-Info

Der neue Rahmenvertrag aus der Sicht von Angestellten

Ein Kommentar von ADEXA-Vorstand Andreas May

Seit 1. Juli 2019 regelt der neue Rahmenvertrag Details zur Importquote, zu Defektbelegen, Retaxation, Packungsgrößen und zu Korrek­turen an Rezepten. In dringenden Fällen sind auch Änderungen der N-Größen möglich. Solche Themen sind kein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Arbeit. Trotzdem nutzen wir die Gelegenheit, auf einige generelle Aspekte hinzuweisen.

Schulung und Teambesprechung

Derart komplexe, kleinteilige Regelungen, wie sie im neuen Rahmenvertrag zu finden sind, eignet man sich nicht in wenigen Minuten an. Apotheken­leiter sollten ihre Angestellten über Details informieren. Das ist sicher auch in vielen Fällen bereits geschehen, keine Frage. ADEXA weist darauf hin, dass Teambesprechungen generell Teil der Arbeitszeit sind. Das Zeitguthaben kann als Überstunden, als Teil eines Jahreszeitkontos oder als zusätzlicher Gehaltsbestandteil angerechnet werden. ADEXA betont aber, dass es sich nicht um Freizeit handelt.

Foto: bnenin – stock.adobe.com
Auch eine Teambesprechung ist Arbeitszeit!

Fehler haben selten juristische Konsequenzen

Damit nicht genug. Ändern sich Vorschriften, passieren im HV schnell Fehler. Leider sehen unsere Rechtsanwältinnen immer wieder die Situation, dass es – etwa bei Retaxationen aufgrund von Formalien – zu Problemen kommt. Chefs versuchen, den wirtschaftlichen Schaden auf ihre Angestellten abzuwälzen: aus unserer Sicht juristisch dünnes Eis.

Foto: Angela Pfeiffer/ADEXA
Andreas May

Denn Apothekenleiter müssen eine sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Je nach Vertrags­bedingungen werden solche Fälle abgedeckt. Auch beim Fehler selbst gibt es aus juristischer Sicht Unterschiede. Wenn die Panne aus Versehen passiert ist, obwohl Kolleginnen oder Kollegen sorgfältig gearbeitet haben, ist von leichter Fahrlässigkeit die Rede. Möglicherweise haben Chefs ihr Team nicht ausreichend über den neuen Rahmenvertrag informiert. Vielleicht ist aber auch nicht genug Personal vorhanden, so dass ein vernünftiges Arbeiten am HV-Tisch nicht mehr möglich ist. Bei mittlerer Fahrlässigkeit lehnen Gerichte die volle Haftung von Arbeitnehmern ab, sehen hier eher eine oft schwer zu kalkulierende anteilige Haftung. Das könnte sein, falls Regeln wider besseres Wissen missachtet worden sind.

Im Zweifelsfall fachlichen Rat suchen

Sie sehen: Haftungsregelungen sind tatsächlich für Laien schwer zu durchblicken. Werden Sie Mitglied bei ADEXA. Schon ab dem ersten Tag haben Sie Anspruch auf Beratung durch unsere kompetenten Juristinnen. |

Andreas May

ADEXA – Die Apothekengewerkschaft

Erster Vorsitzender

Das könnte Sie auch interessieren

Mit Überlastungsanzeigen nicht tragbare Situationen dokumentieren

Rote Karte für Chefs

ADEXA zu den Plänen von Ministerin Andrea Nahles

Recht auf Rückkehr zur Vollzeit

Infos aus der ADEXA-Rechtsberatung

Botendienste mal nebenbei?

Personalnot in Apotheken aus Sicht des Arbeitgeberverbands und der Gewerkschaft

Ein Thema – zwei Perspektiven

Aktuelles aus der ADEXA-Rechtsberatung

Teambesprechungen und Pflichtfortbildungen sind Arbeitszeit

Angestellte tragen die Last möglicher Liberalisierungen

ADEXA: Arbeitszeitgesetz nicht aufweichen

Ein Kommentar von ADEXA-Vorstand Andreas May und Tanja Kratt

Angestellte nicht überlasten!

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.