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Vorstandsarbeit soll attraktiver werden
ABDA will Vorstandsvergütung um 23 Prozent erhöhen
Die 13 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes der ABDA verbringen viel Zeit mit ihrer berufspolitischen Arbeit. In dieser Zeit fehlen sie in ihrer Apotheke und brauchen eine Vertretung. Dafür erhalten die Vorstandsmitglieder eine Aufwandsentschädigung, die bislang allerdings stark von der Position im Vorstand abhängt: Der ABDA-Präsident, sein Vize, der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK) und der Chef des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) erhalten eine feste Entschädigung, die den Aufwand der Vorstandsarbeit tatsächlich widerspiegelt. Der ABDA-Präsident beispielsweise erhält eine Vergütung in Höhe von 120 Prozent des Tarifgehaltes eines Approbierten der höchsten Tarifstufe (ca. 4900 Euro pro Monat). Die übrigen Mitglieder des 13-köpfigen geschäftsführenden Vorstandes erhalten jedoch sehr viel weniger Geld: Unabhängig von der Anzahl der Sitzungen bekommen sie rund 570 Euro pro Monat ausgezahlt.
Mehr Geld, aber nicht mehr für alle
Das soll sich durch die Erhöhung der Vorstandsvergütung künftig ändern. Zur Begründung heißt es im Haushaltsentwurf nur recht vage, dass die Regelungen für die Aufwandsentschädigungen angepasst werden sollen. Was damit genau gemeint ist, war zunächst unklar, denn die ABDA wollte keine Fragen zu diesem Thema beantworten. Wie DAZ.online mittlerweile jedoch erfahren hat, sollen die angedachten 108.000 Euro mehr dazu verwendet werden, dass alle Mitglieder der ABDA-Spitze in den Genuss pauschaler Vergütungsmechanismen kommen. Die Zahlungen an Friedemann Schmidt, Fritz Becker, Andreas Kiefer und Mathias Arnold blieben somit unverändert. Die finanzielle Situation der anderen Mitglieder würde sich jedoch verbessern.
Wie genau der neue Vergütungsmechanismus ausgestaltet werden soll, steht allerdings noch nicht fest. Dem Vernehmen nach wurden die geschäftsführenden Vorstände des DAV und der BAK damit beauftragt, eine entsprechende Regelung zu erarbeiten. Von daher kam es auch noch nicht zu Beschlüssen im Haushaltsausschuss oder in der Mitgliederversammlung. Nach Informationen von DAZ.online plant die ABDA, diese Neuregelungen bei der ABDA-Mitgliederversammlung im Winter (Dezember) zu beschließen – vorher müssten sie allerdings schon im Haushaltsausschuss beschlossen worden sein.
Was will die ABDA erreichen?
Auch zu dieser Frage wollte sich offiziell niemand äußern. Aus Kreisen der Standesvertretung erfuhr DAZ.online allerdings, dass die berufspolitische Arbeit im geschäftsführenden Vorstand der ABDA für nachrückende Apotheker attraktiver gemacht werden soll. Schließlich seien die Unterschiede zwischen Schmidt, Becker, Kiefer, Arnold und den anderen Apothekeninhabern – die sich für die Zeit der Sitzungen genauso eine Vertretung suchen müssen – derzeit zu groß. |
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