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Nationale Weiter­bildungsstrategie

Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben am 12. Juni 2019 die von Bund, Ländern, Wirtschaft, Gewerkschaften und der Bundesagentur für Arbeit (BA) beschlossene „Nationale Weiterbildungsstrategie“ vorgestellt. Damit sollen sowohl Arbeitnehmer als auch (insbesondere kleinere) Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre Fort- und Weiterbildungsaktivitäten zu verstärken. Ein wichtiger Grund ist die Digitalisierung, die zu erheblichen Umwälzungen im Arbeitsmarkt führen wird.

Ein Baustein ist das Qualifizierungschancengesetz, das der Bundesarbeitsminister schon Ende 2018 auf den Weg gebracht hatte: Damit kann sich die Arbeitsagentur an den Kosten beteiligen, wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter während der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Dabei ist die Betriebsgröße ausschlaggebend: Weiterbildungskosten in Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können bis zu 100 Prozent von der BA gefördert werden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.

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