DAZ aktuell

Lunapharm wehrt sich gegen schlechte Presse

Teilerfolg in Verfahren gegen RBB erzielt

ks/ral | Seit fast einem Jahr steht Lunapharm im Zentrum zahlreicher politischer sowie behördlicher Aktivitäten und kommt auch aus der Presse nicht heraus. In einem Verfahren gegen den Fernsehsender RBB hat der Pharmahändler nun ­jedoch einen Teilerfolg erzielt. Die Berichterstattung sei teilweise vorverurteilend und damit unzulässig gewesen, entschied das Landgericht Berlin.

Vor knapp einem Jahr ist ein Bericht des RBB-TV-Magazins „Kontraste“ ausgestrahlt worden, der darüber informierte, dass in griechischen Kliniken gestohlene Arzneimittel, insbesondere Zytostatika, über Parallelhändler illegal auf den deutschen Markt gelangt waren. Im Fokus der Berichterstattung: das im branden­burgischen Mahlow ansässige Unternehmen Lunapharm. In der Folge ­richtete das Land Brandenburg eine Taskforce ein, um die Geschehnisse aufzuarbeiten. Lunapharm wurde sowohl die Großhandels- als auch die Herstellungserlaubnis entzogen. Der Fall schlug auch in der übrigen Presse hohe Wellen – und er führte zu gesetzgeberischen Aktivitäten.

Doch Lunapharm sieht sich bis heute zu Unrecht mit kriminellen Machenschaften in Verbindung gebracht und weist alle Vorwürfe von sich. Vielmehr startete das Unternehmen den Gegenangriff und erhob eine zivilrechtliche Klage gegen den RBB. Es geht um die Unterlassung verschiedener Äußerungen in der „Kontraste“-Sendung. Am 13. Juni hat das Gericht nun sein Urteil mündlich verkündet (Az.: 27 O 555/18). Wie der Pressesprecher des Landgerichts mitteilte, wurde der Klage zum Teil stattgegeben – im Übrigen wurde sie aber abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts sei der Teil der Berichterstattung, der Lunapharm unter den Verdacht krimineller Machenschaften gestellt habe, „als Verdachtsberichterstattung unzulässig“ gewesen. Insbesondere deshalb, weil diese vorverurteilend gewesen sei. Den Teil der Berichterstattung, der sich mit der Frage einer möglichen Unwirksamkeit der Krebsmedikamente befasst habe, befanden die Richter da­gegen für zulässig.

Die von Lunapharm zusätzlich erho­bene Klage auf Feststellung des ihr entstandenen Schadensersatzes hat das Landgericht abgewiesen.

Das landgerichtliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Berufung beim Kammer­gericht einlegen. |

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