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Erst der Betrug, jetzt die Pleite

Insolvenzverfahren gegen Peter S. eröffnet

hfd/ral | Das Amtsgericht Essen hat das Insolvenzverfahren gegen den Bottroper Apotheker Peter S. eröffnet. Der wegen des Zyto-Skandals zu zwölf Jahren Haft Verurteilte ist pleite. Inwiefern Gläubiger Ansprüche durchsetzen können, ist unklar.
Foto: Marcel Schauer – stock.adobe.com
Schluss mit lustig Peter S. wollte sich durch Betrug bei Zytostatika bereichern. Nun blickt er dem Pleitegeier ins Auge.

Vergangene Woche hat das Amts­gericht Essen das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. eröffnet. Auslöser war ein aktueller Antrag von S., sowie ein im Dezember 2018 ein­gegangener Antrag eines Gläubigers. Weitere Gläubiger sollen nun ihre Forderungen bis zum 8. August anmelden. Für den 21. August ist eine Gläubigerversammlung einberufen, bei der der Fortgang des Verfahrens beschlossen wird. S. hat beantragt, dass er im Rahmen des Privat­insolvenzverfahrens anschließend von seiner Restschuld befreit wird.

Welche Forderungen sind noch durchsetzbar? Die Staatsanwaltschaft hat Vermögen wie etwa die Luxusvilla des Apothekers gesichert. Mehrere Krankenkassen hatten außerdem nach der vor gut 2,5 Jahren erfolgten Inhaftierung Gelder in Höhe von rund drei Millionen Euro einbehalten, wie ein Mitarbeiter eines Apo­thekenrechenzentrums vor Gericht ausgesagt hat. Unklar ist, welche Forderungen Kassen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit noch werden durchsetzen können – sie müssen jede Forderung nachweisen. Außerdem haben bereits erste Zivilverfahren von Betroffenen begonnen, die Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen S. geltend machen – insgesamt könnte es zu mehr als 100 Prozessen kommen. |

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