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AOK kritisiert Honorierungspläne für E-Medikationsplan

Digitale Versorgung Gesetz: AOK-Bundesverband will lieber regionale Verträge statt „Gießkanne“

BERLIN (bro) | Der Referentenentwurf für das „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) trifft bei den betroffenen Verbänden auf ein unterschiedliches Echo – das zeigt sich in ihren Stellungnahmen zur Verbände­anhö­rung, die am vergangenen Montag im Bundesgesundheitsministerium stattfand. Einen Punkt, den die ABDA grundsätzlich begrüßt, ist, dass Apotheker für ihre Beteiligung am E-Medikationsplan honoriert werden sollen – auch wenn sie im Detail Nachbesserungswünsche hat. Die AOKen hingegen halten schon von diesem Ansatz nichts.

Mit dem DVG will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen. Der Entwurf sieht verschiedene Regelungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), zur Zulassung von digitalen Gesundheitsanwendungen (Apps) und zur Bewerbung von Videosprechstunden vor. Erstmals wird auch eine Frist zur TI-Anbindung für Apotheken genannt: Bis zum 31. März 2020 müssen sie an die Datenautobahn angeschlossen sein, um den elektronischen Medika­tionsplan künftig bearbeiten zu können. Die ABDA hatte in ihrer Stellungnahme hierfür bereits mehr Zeit eingefordert.

Geplant ist zudem, dass Apotheker, anders als bei der Papierversion, für ihre Leistungen zum elektronischen Medikationsplan künftig honoriert werden. Ein noch nicht festgelegter Cent-Betrag soll dafür zusätzlich fließen.

Der AOK-Bundesverband lehnt diesen in der Arzneimittelpreisverordnung vorgesehenen „zusätzlichen Honorartopf“ für Apotheker rundweg ab. In seiner Stellungnahme kritisiert er, dass erneut das Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) „vollständig ignoriert“ werde. Dieses habe explizit keine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung mit Apotheken feststellen können. „Vielmehr wurde eine massive Überfinanzierung der Apothekerleistungen von insgesamt etwa 1,1 Mrd. Euro festgestellt“, so die AOK-Stellungnahme.

Unklare Mehrarbeit

Der Kassenverband vermisst bei den geplanten Regelungen zum E-Medikationsplan eine Angabe zur konkreten Mehrarbeit für die Apotheker. Es sei nicht klar, „in welchem nachvollziehbaren und überprüfbaren Umfang die Medikationsdaten des Medikationsplanes abgeglichen bzw. synchronisiert werden und nach welchen Vorgaben diese honoriert werden sollen“.

Auch im BMWi-Honorargutachten sei festgehalten, dass nicht klar sei, ob bei den Apothekern „separate Aufwände für den Medikationsplan“ anfallen und falls ja, in welchem Umfang. Und so kommt der AOK-Verband zu dem Schluss: „Die vorgeschlagene Regelung läuft Gefahr, nicht zu einer verbesserten Versorgung der Versicherten zu führen und gleichwohl die ­Apotheken nicht zukunftssicher aufzustellen. Auch dieser Referentenentwurf scheint lediglich den Wunsch nach finanzieller Förderung der Apotheken widerzuspiegeln. Erneut handelt es sich um eine Finanzierung nach dem Gießkannenprinzip, die ­abzulehnen ist. Insbesondere die ­mangelnde Transparenz über die tatsächlich erbrachten Leistungen führt zu einer nicht-versichertenbezogenen Mittelverteilung. Durch die Willkürlichkeit, mit der eine Verteilung zusätzlicher finanzieller Mittel beab­sichtigt ist, wird die Versorgung nicht verbessert.“

Kassen für passgenaue Lösungen

Der Verband hält aber auch fest, dass die Kassen grundsätzlich ein Interesse an Verträgen über pharmazeutische Dienstleistungen haben. Doch nur nach dem Prinzip: „Regional, dezen­tral, freiwillig – dort, wo sich die Vertragspartner einig sind, können passgenaue Lösungen konzipiert und realisiert werden, die in den jeweiligen regionalen Versorgungskontext passen und auf dem Erfahrungsschatz aus bestehenden Projekten aufbauen.“ |

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