Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Semaglutid

Im amtlichen Teil des Bundesan­zeigers vom 4. Juni 2019 (BAnz AT 04.06.2019, B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Semaglutid“ vom 2. Mai 2019 abgedruckt.*

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage VI: Off-Label-Use

Im amtlichen Teil des Bundesan­zeigers vom 5. Juni 2019 (BAnz AT 05.06.2019, B4) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI – Off-Label-Use, Teil A Ziffer III – Carboplatin bei fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC) – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers“ vom 22. März 2019 abgedruckt.*

Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesan­zeigers vom 5. Juni 2019 (BAnz AT 05.06.2019, B6) ist eine „Bekanntmachung Nr. 457 über die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 8. April 2019 abgedruckt.*

Bayern

Landesapothekerkammer: Neufassung der Weiterbildungsordnung

Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer hat eine „Neufassung der Weiter­bildungsordnung“ vom 3. Mai 2019 beschlossen.

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