DAZ aktuell

TSVG betrifft auch Apotheke

Impfstoffe, Notdienst und mehr

bro/ral | Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist größtenteils in Kraft getreten. Mit dem Vorhaben sorgt der Gesetzgeber in erster Linie dafür, dass GKV-Ver­sicherte schneller an Arzttermine kommen. Aber auch für Apotheker gibt es einige wichtige Regelungen.
Foto: ABDA

Zu diesen Regelungen zählen u. a. die Grippeimpfstoffversorgung, Großhandelsrabatte, der Nacht- und Notdienstfonds und Rx-Daten. Sowohl die Grippe­impfstoffversorgung als auch die Vergütung für Apotheker hierfür wird mit dem TSVG erneuert. Je Einzeldosis können Apotheker künftig fix 1 Euro abrechnen, höchstens jedoch 75 Euro pro Verordnungszeile. Diese Regelung wurde in die Arzneimittelpreisverordnung übernommen. Für die Apotheken von Bedeutung ist zudem die beabsichtigte Klarstellung, dass das Großhandelsfixum von 70 Cent pro Packung keinem Rabatt zugänglich ist. Streit gibt es derzeit allerdings noch zur Frage, ob sich die Fixierung auch auf die Skonti bezieht. Laut einem Gutachten von AEP ist dies nicht der Fall. Bezüglich der Rx-Daten wurde der Deutsche Apothekerverband (DAV) verpflichtet, dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) regelmäßig Auswertungen zu den beim Notdienstfonds vorhandenen Daten zu abgegebenen Rx-Packungen zu übermitteln. Außerdem wurde das Ministerium ermächtigt, die Aufgaben des beim DAV angesiedelten Notdienstfonds zu erweitern. Hintergrund könnte der anstehende Aufbau der Telematikinfrastruktur sein. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.