DAZ aktuell

Für Senioren nur noch auf Rezept?

Diskussion um Doxylamin und Co.

jb/ral | Am 27. Juni findet die nächste Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht statt. Diskutiert werden soll unter anderem, ob Antihistaminika der ersten Generation für Personen über 65 Jahren künftig rezeptpflichtig werden sollen.
Foto: ABDA

Die Antihistaminika der 1. Generation mit sedierender Wirkung sind schon seit Längerem in der Diskussion. Seit Kurzem ist Doxylamin bei Kindern verschreibungspflichtig. Das gleiche Schicksal könnte die ganzen Wirkstoffklasse ereilen – zumindest, was die Anwendung bei Patienten über 65 Jahren angeht. Wie aus der Tagesordnung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht, der am 27. Juni tagen wird, hervorgeht, wurde der Antrag gestellt, Antihistaminika der ersten Generation mit sedierender Wirkung bei Patienten über 65 Jahren der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Zu dieser Gruppe zählen Wirkstoffe wie Doxylamin und Diphenhydramin, die sich in verschiedenen OTC-Schlafmitteln finden. Apotheker wissen, dass diese auf der Priscus-Liste stehen. Apotheker wissen aber auch, dass gerade die Generation 65plus gerne die entsprechenden Präparate kauft. Bei Doxylamin-Gebrauch besteht unter anderem eine erhöhte Sturzgefahr und ein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen wie Schwindel, Depression, Kopfschmerzen. Diphenhydramin steht unter anderem im Zusammenhang mit kognitiven Beeinträchtigungen bei älteren Personen. |

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