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Arzneimittel und Therapie
Kurz gemeldet
Modafinil: Verdacht auf Teratogenität
Das Psychostimulans Modafinil (z. B. Vigil® und Generika) ist zur Behandlung der exzessiven Schläfrigkeit bei Patienten mit Narkolepsie zugelassen. Der genaue Wirkmechanismus ist unbekannt, vermutet wird eine indirekte agonistische Wirkung an Dopamin-Rezeptoren. Modafinil unterscheidet sich pharmakologisch von anderen Psychostimulanzien und steigert vor allem die Wachheit und Vigilanz. Aufgrund seiner wachhaltenden Wirkung wird der Wirkstoff oft missbräuchlich konsumiert – beispielsweise von Managern und Studenten. Im Sport gilt das leistungsfördernde Mittel als verbotene Dopingsubstanz. Zu den häufigen Nebenwirkungen zählen Kopfschmerzen, psychische Veränderungen, Sehstörungen, Herz-Kreislauf-Komplikationen und Verdauungsbeschwerden. Nun warnen die Zulassungsinhaber von Modafinil-haltigen Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem Rote-Hand-Brief vom 9. Mai 2019 vor dem Einsatz des Psychostimulans während der Schwangerschaft. Es besteht der Verdacht, dass eine Behandlung mit Modafinil zu schweren angeborenen Fehlbildungen führen kann. Schwangere Frauen sollten daher keine Modafinil-haltigen Arzneimittel einnehmen. Als Alternativen werden nichtpharmakologische Maßnahmen wie individuelle Bewältigungsstrategien, nächtliche Schlafhygiene und geplante Tagschlafepisoden empfohlen. Frauen im gebärfähigen Alter sind über die Risiken aufzuklären. Zudem sollte eine wirksame Methode der Schwangerschaftsverhütung angewendet werden. Dabei ist zu beachten, dass Modafinil die Wirksamkeit oraler Kontrazeptiva durch Induktion von CYP3A4/5 vermindern kann und andere Verhütungsmethoden empfohlen werden.
Olaratumab verliert Zulassung
Wie die Lilly Deutschland GmbH in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) am 6. Mai 2019 bekannt gab, wird die EU-Zulassung von Olaratumab (Lartruvo®) in wenigen Wochen widerrufen. Der humane monoklonale IgG1-Antikörper bindet an den Platelet-Derived Growth Factor Receptor (PDGFR) alpha, wodurch das Tumorwachstum in In-vitro- und In-vivo-Modellen gehemmt wird. In einer US-amerikanischen Phase-2-Studie an 133 Patienten mit fortgeschrittenem Weichteilsarkom hatte sich dieses Therapieprinzip in Kombination mit Doxorubicin als wirksam erwiesen: Unter Olaratumab wurde eine Verlängerung des Gesamtüberlebens beobachtet. Daraufhin wurde dem Orphan Drug von der europäischen Kommission im Jahr 2016 eine mit Auflagen verbundene Zulassung erteilt. Diese erlischt nun wieder. Grund dafür sind die enttäuschenden Ergebnisse der ANNOUNCE-Studie. In der randomisierten doppelblinden Phase-3-Studie mit 460 Patienten wurde eine Kombinationstherapie aus Olaratumab plus Doxorubicin mit einer Doxorubicin-Monotherapie, der Standardbehandlung bei fortgeschrittenem oder metastasiertem Weichteilsarkom, verglichen: Das Gesamtüberleben verlängerte sich durch die Kombinationstherapie nicht – weder in der Gesamtpopulation noch in der Subgruppe der Patienten mit einem Leiomyosarkom. Auch in Bezug auf das progressionsfreie Überleben zeigte sich kein Vorteil. Insgesamt wird das Nutzen-Risiko-Verhältnis von der EMA daher negativ bewertet. Eine Behandlung mit Olaratumab darf außerhalb von klinischen Studien nicht neu begonnen werden. Bei Patienten, die bereits mit dem Antikörper behandelt werden, sind Alternativen in Erwägung zu ziehen.
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