DAZ aktuell

Künftig in der Apotheke

Hämophilie-Arzneimittel

jb/ral | Arzneimittel zur Hämophilie-Behandlung bekamen Apotheken bislang nicht zu Gesicht. Das wird sich ändern. Laut Entwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sollen sie künftig über Apotheken vertrieben werden.
Foto: DAZ/Sket

Viele Arzneimittel, die zur Behandlung von Blutern eingesetzt werden, zum Beispiel Gerinnungsfaktor-Zubereitungen, waren bislang vom einheitlichen Vertriebsweg über die Apotheke ausgenommen. Sie wurden direkt von den Herstellern an spezialisierte Ärzte und Zentren verkauft. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung soll sich das ändern. Die Ausnahmen vom Vertriebsweg über Apotheken sollen auf Blutzubereitungen beschränkt werden, die aus menschlichem Blut gewonnen werden. Plasmatische und gentech­nologisch hergestellte Gerinnungs­faktorzubereitungen sollen dagegen künftig ebenso wie die zunehmend eingesetzten monoklonalen Antikörper den einheitlichen Vertriebsweg über die Apotheke nehmen. Apotheken sollen aber alle relevanten Behandlungsdaten an die verschreibenden Ärzte melden müssen. Letzteres sieht ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor. Außerdem sollen die Aufzeichnungspflichten künftig nicht nur für Plasmaproteine gelten, sondern für alle Arzneimittel aus diesem Therapiebereich, also auch für Antikörper. Die ABDA begrüßt diese vorgesehene Änderung. |

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