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- DAZ 15/2019
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Arzneimittel und Therapie
Fluorchinolone restriktiv einsetzen
Ergebnisse des Risikobewertungsverfahrens werden umgesetzt
Darüber informieren die Zulassungsinhaber von Fluorchinolon-Antibiotika in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem Rote-Hand-Brief. Die Produktinformationen der Arzneimittel werden entsprechend angepasst. Mit dem BfArM-Bescheid vom 28. März 2019 wird der Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 11. März 2019 umgesetzt und das europäische Risikobewertungsverfahren abgeschlossen. Nicht mehr eingesetzt werden dürfen Fluorchinolone
- bei Infektionen, die möglicherweise selbstlimitierend oder nicht schwerwiegend sind, wie Halsinfektionen;
- zur Vorbeugung von Reisedurchfall oder wiederkehrenden Blasenentzündungen;
- bei Patienten, die bereits Nebenwirkungen unter Fluorchinolon-Therapie hatten;
- zur Behandlung leichter oder mittelschwerer Infekte – außer in Fällen, in denen die üblicherweise empfohlenen Antibiotika nicht angewendet werden können.
Besondere Vorsicht ist bei Älteren, Patienten mit Nierenproblemen oder nach Organtransplantationen sowie bei gleichzeitiger Corticoid-Therapie geboten. Nehmen Patienten erste Anzeichen schwerwiegender Nebenwirkungen (z. B. Tendinitis und Sehnenruptur, Muskelschmerzen, Muskelschwäche, Gelenkschmerzen, Gelenkschwellungen, periphere Neuropathie und vom zentralen Nervensystem ausgehende Beeinträchtigungen) wahr, sollten Fluorchinolone umgehend abgesetzt werden. |
Quelle
Rote-Hand-Brief zu Fluorchinolon-Antibiotika vom 8. April 2019. www.bfarm.de
Bescheid im Stufenplanverfahren vom 28. März 2019. www.bfarm.de
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