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- AZ 38/2019
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Trügerische Sicherheit
In der Unions-Bundestagsfraktion versucht man offenbar gerade, sich das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken schönzureden. So habe es „keine negativen Signale“ gegeben bei den Gesprächen mit der EU-Kommission, die das Bundesgesundheitsministerium auf Wunsch des Bundesjustizministeriums führen muss, um die geplante Verankerung des Rx-Boni-Verbots für EU-Versender im Sozialrecht auf seine europarechtliche Zulässigkeit abzuklopfen. Doch selbst wenn sich dies bestätigen sollte und die EU-Kommission grünes Licht für den Gesetzentwurf gibt, ist dies längst keine Entwarnung für die Apotheker.
Zum einen bleiben erhebliche Bedenken – zuletzt vom Gesundheitsausschuss des Bundesrats –, dass sich mit dem Gesetz die Rx-Boni der EU-Versender überhaupt verhindern lassen. Zum anderen kann eine Zustimmung der EU-Kommission zu einer trügerischen Sicherheit führen. Schließlich hatte sich seinerzeit die EU-Kommission auch mit der Pkw-Maut einverstanden erklärt, was jedoch Österreich und die Niederlande nicht davon abhielt, Deutschland erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen.
Mit dem Rx-Boni-Verbot könnte es ähnlich laufen. Stimmt die EU-Kommission zu, wird das Gesetz vermutlich mit einigen Modifikationen in Kraft treten. Über kurz oder lang dürften die Rx-Boni dennoch erneut vor dem Europäischen Gerichtshof landen – Ausgang ungewiss. Am Ende könnten die Apotheker mit leeren Händen dastehen: das Rx-Boni-Verbot im Sozialrecht vom EuGH gekippt, aber das Rx-Boni-Verbot im Arzneimittelgesetz gestrichen. Der Dank der EU-Versender dürfte Gesundheitsminister Spahn dann gewiss sein ...
Dr. Christine Ahlheim, Chefredakteurin der AZ
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