Wirtschaft

dm Österreich: neuer Anlauf für OTC-Verkauf

Dritte Klage beim Verfassungsgerichtshof / Apothekerverband: Kein Nutzen für Kunden

ks | Der dm-Drogeriemarkt startet in Österreich den dritten Anlauf, den Apothekenmarkt anzugreifen. Das Ziel: dm will selbst rezeptfreie Arzneimittel verkaufen dürfen. Zweimal schlug dieser Versuch bereits fehl – nun setzt dm auf neue Anwälte.

Bereits 2016 und 2017 lehnte der Verfassungsgerichtshof einen Antrag der Drogeriemarktkette auf Prüfung des Apothekenmonopols ab – aus formalen Gründen. Die Anträge waren den Richtern nicht präzise genug formuliert. So er­folgte etwa der Angriff von dm auf das österreichische Apothekengesetz zu pauschal mit „verfassungsrechtlichen Bedenken“. Nur weil seinerzeit keine Sach­entscheidung fiel, ist überhaupt ein neuerlicher Anlauf möglich.

Bei dm meint man, es sei mit den Grundrechten der Erwerbsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes nicht vereinbar, dass Drogerien keine rezeptfreien Arzneimittel verkaufen dürfen. Jedenfalls dann, wenn sie dieselben Standards bei Beratung und Verbraucherschutz erfüllen wie österreichische Apotheken. „In anderen europäischen Ländern können wir unseren Kunden ein umfangreiches Sortiment rezeptfreier Arzneimittel zu attraktiven Preisen anbieten. In Österreich dürfen wir nicht einmal alle Eigenmarken-Produkte vertreiben, die von dm für den EU-Markt produziert werden“, so der österreichische dm-Geschäftsführer Harald Bauer. Deutschland kann er dabei nicht im Blick haben, hier können Drogerien bekanntlich nur freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Bauer verspricht seinen Kunden bis zu 40 Prozent Preisersparnis gegenüber den Apothekenpreisen.

dm-Anwalt: Drogerien nicht schlechter als Versand

Der neue Rechtsanwalt Dr. Mathis Fister sieht offenbar gute Chancen, dass es diesmal vor Gericht klappt. Er erklärt: „Das Arzneimittelgesetz sieht vor, dass die Gesundheitsministerin bestimmte Arzneimittel, darunter auch rezeptfreie, durch Verordnung für einen Verkauf in Drogerien freizugeben hat. In der derzeit geltenden Verordnung ist dies aber nicht geschehen, was unserer Ansicht nach mit den gesetzlichen Vorgaben nicht in Einklang steht.“ Der Anwalt bemüht zudem das Beispiel der Online-Apotheken: „Die Bestellung rezeptfreier Arzneimittel bei einer Online-Apotheke ist zulässig, ohne dass jemand dagegen Bedenken hätte, dass die Qualität der Arzneimittel auf dem Versandweg beeinträchtigt werden könnte oder dass die Kunden über die Eigenschaften des Arzneimittels online nicht ausreichend beraten werden könnten. Warum es dann aber unzulässig sein soll, dasselbe Arzneimittel in einer Drogerie zu erwerben, wo ideale Lagerbedingun­gen herrschen und nicht nur telefonische, sondern sogar persönliche Beratung in Anspruch genommen werden kann, ist in meinen Augen sachlich nicht zu begründen.“

Der österreichische Apothekerverband hatte Anfang vergangenen Jahres als Reaktion auf die Bestrebungen von dm eine Studie zum Vertrieb von OTC-Arzneimitteln vorgelegt. Für diese wurden Regulierungen aus liberalen Vergleichsländern verglichen – mit dem Ergebnis, dass der OTC-Verkauf an Tankstellen und Co. die Preise einerseits nicht senke und Konsumenten auch nicht bessergestellt würden. |

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