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- AZ 3/2019
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Gesundheitspolitik
Pauschalen für die TI
Kassen und Apotheker einigen sich auf Finanzierung
Wie GKV-Spitzenverband und DAV vergangene Woche mitteilten, erhalten Apotheken eine Pauschale von 1362 Euro für die Anschaffung eines E-Health-Konnektors und zweier Kartenterminals. Zudem gibt es eine Aufwandspauschale von 1280 Euro für die Installation der nötigen Hard- und Software, für installationsbedingte Ausfallzeiten und für entsprechende Schulungen. Die Erstattung erfolge auf Nachweis. Wie viele stationäre Lesegeräte finanziert werden, hängt davon ab, wie viele Packungen erstattungsfähiger Fertigarzneimittel die Apotheke abgibt. Durchschnittlich würden bis zu vier Lesegeräte je Apothekenbetriebsstätte finanziert, so DAV und GKV-Spitzenverband.
Ferner wird der elektronische Heilberufsausweis des Apothekeninhabers und eine Institutionskarte (Security Module Card Typ B) je Apothekenbetriebsstätte, die für die Authentifizierung in der TI nötig sind, finanziert: Für fünf Jahre gibt es hier eine Einmalzahlung von 449 Euro bzw. 378 Euro. Pro Quartal wird es zudem eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 210 Euro geben. Die Abrechnung soll über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV erfolgen. Um dies zu ermöglichen, streben der GKV-Spitzenverband und der DAV eine Gesetzesänderung an.
Start ins digitale Zeitalter
„Die Vereinbarung gibt den Apotheken die nötige Klarheit und finanzielle Sicherheit, die TI-Ausstattung reibungslos umzusetzen, sobald die Industrie die entsprechenden Produkte auf den Markt gebracht hat“, sagt dazu DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich. Und GKV-Chefin Dr. Doris Pfeiffer ergänzt: „Mit dieser Finanzierungsvereinbarung haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass nun auch die Apotheken an das sichere Gesundheitsnetz angeschlossen werden und damit ins Zeitalter von digitalem Medikationsplan und später elektronischem Rezept starten können“. |
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